Articles in: Jan Mönikes

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Kurzrückblick FES-Workshop in Mannheim



Den FES-Workshop “Sozial und demokratisch in die digitale Gesellschaft” fand ich alles in allem ausgezeichnet. Das schon einmal vorab. Sabine Fandrych und ihr Team haben das gut organisiert. So, jetzt in die konkrete Manöverkritik: Jan Mönikes Einführung “Das Internet als … Weiterlesen

Recht und Ethik politischer Interessensvertretung

Im Rahmen meiner Lehrtätigkeit an der Quadriga Hochschule habe ich auf der Tagung “Public Affairs Management” am 07. Juli 2011 in Berlin zu “Public Affairs: Ethik und Recht politischer Interessensvertretung” referiert. Die Präsentation zu dieser Veranstaltung kann hier heruntergeladen werden, zudem finden sich hier weitere Links zu den einschlägigen Originaldokumenten und Videos, die dort …

Recht 2.0 – Neue Regeln für den Arbeitnehmerdatenschutz

Neue Techniken bedeuten in vielen Fällen auch rechtliche Risiken. Wie ist zum Beispiel mit persönlichen Informationen aus sozialen Netzwerken, E-Mails der Mitarbeiter, Telefongesprächen oder Videoaufzeichnungen umzugehen? Die Novellierung des Arbeitnehmerdatenschutzes regelt Vorgehensweisen für Personalverantwortliche, deren Missachtung teils empfindliche Konsequenzen haben kann. Auf dem Personalmanagement-Kongress 2011 habe ich in einem Vortrag am 30. Juni 2011 …

RSS-Feeds ohne Erlaubnis in eigene Website einbinden ist rechtswidrig

Allein der Umstand, dass Inhalte mittels eines RSS-Feeds verbreitet werden, stellt grundsätzlich keine (konkludente) Einräumung von Nutzungsrechten für eine öffentliche Zugänglichmachung und damit Weiterverbreitung …

Zulässigkeit von Abstracts: “Perlentaucher.de”-Entscheidung weiter offen

Das Urteil des BGH im Streit von “SZ” und “FAZ” mit der Abstract-Seite Perlentaucher.de bringt keine abschließende Klärung der sehr bedeutsamen rechtlichen Grundsatzfragen. Wegen …

Keine Abbildungen aus Kunstausstellungen in Onlinearchiven

Urheberrechtlich geschützte Abbildungen dürfen nur solange öffentlich zugänglich gemacht werden (also z.B. auch in einem Onlinearchiv), solange die Veranstaltung noch als Tagesereignis anzusehen ist. …

Haftung von Youtube für urheberrechtswidrige Inhalte Dritter

Der Betreiber einer Plattform wie Youtube kann für Urheberrechtverstöße seiner Nutzer auf Unterlassung und Schadensersatz haften, auch wenn er sich zuvor formularmäßig hat versichern …

Umfangreiche Onlinearchive bergen weiter rechtliche Risiken

Wie schon mehrfach in der Vergangenheit in vergleichbaren Fällen hat der BGH in einem weiteren Urteil entschieden, dass eine Zeitung ihr Online-Archiv, in dem …

Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klagen, die das Internet betreffen nur bei deutlichem Inlandsbezug

Der Bundesgerichtshof bestätigt seine Kriterien, nach denen deutsche Gerichte Persönlichkeitsrechtsverletzung ahnden können, die im Internet begangen werden. In seinem Urteil vom 29.03.2011 sah er …

Quadriga Hochschule Berlin: Vorlesung Medienrecht

Im Rahmen meines Lehrauftrages an der Quadriga Hochschule Berlin habe ich am 17. Juni 2011 für den MBA Communication & Leadership eine Veranstaltung zum Medienrecht abgehalten. Die Unterlagen zu der Vorlesung stehen hier für die Studierenden zum Download bereit und können mit dem im Termin bekannt gegebenen Passwort entschlüsselt werden.

Erste Eindrücke des “Quick Freeze” Diskussionsentwurfs des BMJ

Aus dem Hause von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist nun zumindest ein Diskussionsentwurf zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung bekannt geworden. Dieser enthält endlich auch eine Konkretisierung ihrer lang angekündigten Ideen zu “Quick-Freeze”. Für den interessierten Leser ist hier der Text der wesentlichen Änderungen dokumentiert.

Cisco-Prognose globale Internetverkehre 2015

Prognosen von Cisco Systems über die Sicht des Unternehmens auf die Zukunft des Internet sind stets von hoher Relevanz – und sei es nur im Sinne einer “self-fullfilling-prophecy” – denn auf den technischen Systemen dieses Unternehmens beruht der wesentliche Teil der Internet-Infrastruktur. Das Unternehmen hat nun seinen “Global – 2015 Forecast” veröffentlicht.

Es gibt (k)ein Internet(z)!

Die politische Debatte um “Netzneutralität” erinnert inzwischen oftmals an energiepolitische Debatten einer scheinbar fernen Vergangenheit: In beiden Fällen fehlt(e) es leider viel zu oft an Einsicht in die Dimension und Komplexität des Themas und daher auch an die Möglichkeit zur frühzeitigen Einsicht in die notwendigen politischen Weichenstellungen. In den 1980er Jahre prägte man dafür das Bonmont: „Was geht mich Atomkraft an? Bei mir kommt der Strom aus der Steckdose!“ Auf die Debatte um “Netzneutralität” im Jahr 2011 übertragen, könnte es heißen: „Wieso sich mit Telekommunikation beschäftigen? Bei mir kommt IP aus dem Port!“. Am 5. Juni 2011 habe ich daher in Bonn auf dem Politcamp 2011 einen Vortrag gehalten, der versucht an die grundlegenden Funktionsbedingungen des Internet zu erinnern. Denn es handelt sich dabei nur scheinbar um ein homogenes Netz. Und nur wenn die realen technischen Zusammenhänge erkannt und berücksichtigt werden, kann eine sachgerechte Diskussion über eine Netzpolitik stattfinden, die zu geeigneten, differenzierten Lösungen zu führen vermag. Auch und gerade beim Thema “Netzneutralität”.

Informationstechnologierecht

Im Rahmen des Master-Studiengangs “Wirtschaftsrecht für Technologieunternehmen” an der BTU – Brandenburgischen Technische Universität Cottbus – habe ich im Rahmen meines Lehrauftrages eine Veranstaltung zum IT-Recht abgehalten. Für die Studierenden steht die Präsentation der Veranstaltung hier zum Download bereit. Die Datei nur kann mit dem in der Veranstaltung genannten Codewort entschlüsselt werden.

LEGAL FRAMEWORK CONDITIONS OF ONLINE COMMUNICATION IN GERMANY

On the Blogger Tour 2011 – organized by the Federal Foreign Office – I presented the german legal system regarding freedom of expression and freedom of information. The Prezi of my lecture is now available for download.

Die Gedanken sind frei?! Leistungsschutz und Urheberrecht

Leistungsschutz und Urheberrecht stehen aktuell in der politischen Diskussion. Was steckt hinter den aktuellen Forderungen der Verlegerverbände? Wer soll künftig für Informationen zahlen, auch wenn sie allen frei zugänglich sind und welche Rolle spielen die sogenannten Verwertungsgesellschaften? Auf der Tagung des Juso-Bundesvorstandes “Links 2011″ habe ich in einer Thesenwerkstatt von der aktuellen Debatte um das Leistungsschutzrecht ausgehend versucht, mit den Teilnehmern die wichtigen politischen Fragen der Wissensverwertung zu klären und Positionen zu entwickeln. Die Prezi des Workshops ist hier abrufbar.

Medien und Recht: Vortrag beim Presseklub Kassel

Auf Einladung des Presseclub Kassel e.V. habe ich am 24.03.2011 einen Überblicks-Vortrag zum Thema “Medien und Recht” gehalten. Die Prezi des Abends ist hier abrufbar. Schwerpunkt war das nicht nurfür Journalisten sehr relevante Thema “Verdachtsberichterstattung”.

Leistungsschutzrecht und Auswirkungen für Medienbeobachter

Das Urheber- und Leistungsschutzrecht und seine Auswirkungen auf die Arbeit der Medienbeobachter und deren Kunden: Auf dem 2. Deutschen Medienbeobachterkongress am 15.03.2011 ind Düsseldorf habe ich in einem Workshop über die nach meiner Meinung für professionelle Mediennutzer potentiell existenziell bedrohlichen Forderungen der Verleger und den Stand der politischen Debatte diskutiert. Die Prezi des Workshops findet sich hier.

Social Media – Chancen und Risiken einer Medienrevolution

“Twitter – braucht doch keiner. Kundenbeschwerden im Web 2.0 – werden doch in ihrer Wirkung total überschätzt. Vor der Kamera in die Falle gegangen – kann man doch eh nix mehr machen.” Anhand von drei konkreten Fallbeispielen habe ich auf der “Tagung Onlinekommunikation – Chancen und Risiken im Web 2.0″ in einer Einführung am 24. Februar 2011 versucht aufzuzeigen, wie das Internet unsere Art zu kommunizieren revolutioniert hat und wie man aus Sicht eines Juristen darauf im Konfilktfall reagieren kann. Hier ist meine Präsentation zum Vortrag abrufbar.

Quick Freeze – der Wolf im Schafspelz

So sehr man verstehen kann, dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger nicht wieder von einem Ministeramt zurücktreten will, weil ihr persönlich aufrichtiges Bemühen um den Erhalt bürgerlicher Freiheiten keine Mehrheit in ihrer Regierungskoalition findet: Mit ihrem Eckpunktepapier und dem darin vorgestellten Konzept des „Quick Freeze plus“ tut sie ihrer Sache und der Diskussion um Grenzen der Überwachung des Internet im Ergebnis leider keinen Gefallen. Lachender Dritter dürften die Befürworter einer möglichst weitgehenden Vorratsdatenspeicherung sein. Aber nicht nur diesbezüglich erweist sich ihr Eckpunktepapier als „Wolf im Schafspelz“. Eine erste, sehr kritische Analyse.

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