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„Links 2011 – Modern, innovativ, online: Unsere Medien in der Zukunft?“

[ 13. Januar 2011; 18:00 bis 20:00. ] Donnerstag, den 13. Januar, 18-20 Uhr
Raum A, DGB-Haus der Jugend (Gabelsbergerstr. 12, Gelsenkirchen)

Die Jusos Gelsenkirchen haben eingeladen:

Marc Jan Eumann, Staatssekretär im Ministerium für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien
Markus Töns, MdL, Mitglied im Haupt- und Medienausschuss des Landtages NRW
Vertreterinnen und Vertreter der Jusos aus dem Bundesvorstand und den Landesvorständen

Programmpunkte
Meet & Greet bei Snacks und Getränken (kostenfrei)
Eröffnung der [...]

26. März 2010 Marc Jan Eumann: Für einen fairen Interessenausgleich in der digitalen Welt

Hinsichtlich neuer Forderungen nach Begrenzungen der Online-Auftritte von ARD und ZDF erklären der Vorsitzende der Medienkommission beim SPD-Parteivorstand Marc Jan Eumann und die stellvertretende Vorsitzende der Medienkommission Petra Kammerevert:

Die Online-Auftritte von ARD und ZDF werden derzeit durch ihre Aufsichtsgremien intensiv geprüft. Bereits im Vorfeld der Prüfungen haben die Rundfunkanstalten in erheblichem Umfang Inhalte nach Maßgabe des neuen Rundfunkstaatsvertrages aus dem Netz genommen. Darüber hinaus haben die prüfenden Gremien bereits weitere Einschränkungen der Aktivitäten von ARD und ZDF im Netz verlangt. Wenn hochrangige CDU-Politiker wie Kulturstaatsminister Neumann dann immer noch glauben, es handele sich hierbei um eine nur unzureichend unabhängige Prüfung und es bedürfe eines unabhängigen Sachverständigengremiums, so zeigt dies zumindest zweierlei: Erstens: Neumann hält nichts von dem Engagement der ehrenamtlichen und plural zusammengesetzten Gremien. Zweitens: Er will ARD und ZDF in der digitalen Welt Perspektiven versperren.

Dabei geht es im Kern um andere, weltweite Tendenzen, die die Entwicklung von Online-Inhalten in Deutschland gefährden. Beeinträchtigungen der Netz- und Technologieneutralität, Internet-Piraterie und nicht klärbare Urheberrechte behindern die Aktivitäten sowohl privater wie öffentlich-rechtlicher Rundfunkveranstalter als auch die deutscher Verleger. Hier stehen gewaltige Aufgaben an. Gremien zu diskreditieren, ist reiner Populismus und zeigt, dass der CDU-Staatsminister “die falsche Tür bewacht”, wie es ZDF-Intendant Markus Schächter jüngst in diesem Zusammenhang formuliert hat.



 

25. März 2010 Marc Jan Eumann: CDU schadet dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Zum Scheitern einer möglichen ZDF-Staatsvertragsnovelle durch die Länder erklärt der Vorsitzende der Medienkommission beim SPD-Parteivorstand Marc Jan Eumann:

Keine Frage: Zum zweiten Mal innerhalb kürzester Zeit schadet die CDU dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und insbesondere dem ZDF. Heute ist klar geworden:
An den CDU-geführten Ländern scheitert es, dass die Länder den ZDF-Staatsvertrag nicht aus eigener Kraft werden novellieren können. Eine Umsetzung auf der Grundlage der Vorschläge von Ministerpräsident Kurt Beck wäre die beste und schnellste Lösung gewesen. Die Ankündigung von Ministerpräsident Kurt Beck jetzt selbst ein Normenkontrollverfahren einzuleiten, ist deshalb konsequent. Mit ihrer heutigen Verweigerung stellt sich die CDU medienpolitisch ins Abseits und fügt der föderal verantworteten Medienpolitik einen erheblichen Schaden zu. Das ist der denkbar schlechteste Start für den neuen medienpolitischen Koordinator der CDU-Länder, Ministerpräsident Mappus.

17. März 2010 SPD bereitet Gesetzesinitiative zur Sicherung des Presse-Grosso vor

Zur Sicherung des bewährten Presse-Grosso-Systems in Deutschland erklären der Vorsitzende der Medienkommission beim SPD-Parteivorstand Marc Jan Eumann, MdL, und Olaf Scholz, stellvertretender Parteivorsitzender und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion:

Die SPD setzt auf das bewährte Grosso-System. Nur dieses System garantiert Chancengleichheit und ein vielfältiges Angebot von Tageszeitungen und anderen Printmedien. Wenn einzelne Verlage den Ausstieg aus diesem System planen, müssen gesetzliche Regelungen vorbereitet werden.

Nach aktuellen Meldungen scheint klar: Die Bauer Media Group rückt von der gemeinsamen Erklärung ab, in der die Verlegerverbände VDZ und BDZV sowie der Bundesverband Presse-Grosso Leitlinien für das Zusammenwirken von Verlagen und Grosso festgelegt haben. Dies ist zu bedauern. Hingegen begrüßen wir ausdrücklich das eindeutige Bekenntnis der Axel Springer AG zum Presse-Grosso-System.

Für eine Regelung bieten sich zwei Wege an. Erstens: Im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen könnte das Presse-Grosso-System – gegebenenfalls im Zusammenhang mit möglichen Änderungen des Pressefusionsrechts – unmittelbar festgeschrieben werden. Dabei wäre auch sicherzustellen, dass es kein Grosso-System mit Verlagsbeteiligung gibt. Zweitens: Der Gesetzgeber nutzt das Instrument der regulierten Selbstregulierung, um die in der gemeinsamen Erklärung vereinbarten Ziele wie Dispositionsrecht, Remissionsrecht, Preisbindung, Verwendungsbindung und Neutralitätsverpflichtung gesetzgeberisch zu sichern.

Keine Frage: Am besten wäre es, wenn sich die Beteiligten auf eine Neuauflage der gemeinsamen Erklärung verständigen könnten. Sollte dies allerdings nicht geschehen, wird die SPD auf eine gesetzliche Regelung dringen.

SPD-Medienkommission legt Eckpunkte zur Neuordnung der Rundfunkfinanzierung vor

Berlin, 11. März 2010

Die SPD-Medienkommission hat Eckpunkte für eine zukunftsorientierte und faire Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internetzeitalter erarbeitet. Der Vorsitzende der SPD-Medienkommission Marc Jan Eumann, MdL erklärt dazu:

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist auch im Zeitalter von Digitalisierung und Konvergenz ein unverzichtbares Element in einem Mediensystem, das den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen einer modernen Gesellschaft entsprechen soll. Es gilt daher unverändert der Verfassungsauftrag an den Gesetzgeber, als Gegenleistung zur Erfüllung des öffentlichen Auftrags für eine zukunftsorientierte und ausreichende Gebührenausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Sorge zu tragen.

Die Verfügbarkeit von Rundfunk- und sonstigen Medienangeboten via Internet bietet ungeahnte neue Möglichkeiten der Kommunikation in einem demokratischen Staatswesen. Die SPD sieht darin in erster Linie eine große Chance. Der damit einhergehende gesellschaftliche Veränderungsprozess erfordert aber auch vom Gesetzgeber entsprechende Anpassungen. Mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinne europarechtlicher Vorgaben präzisiert und die Präsenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet neu geregelt. Dabei wurde zugleich den Vorgaben des BVerfG (zuletzt Entscheidung vom 11.09.2007) zur Rundfunkfinanzierung Rechnung getragen. Basis für die Rundfunkgebührenerhebung ist das Vorhalten eines Rundfunkempfangsgerätes (gerätebasierte Rundfunkgebühr). Nachdem sich die Länderparlamente zunächst darauf verständigt hatten, für so genannte neuartige Geräte (PC, Handy etc.), die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können, die Gebührenpflicht bis zum 31.12.2006 auszusetzen, wurde mit dem am 1. Juni 2009 in Kraft getretenen  Rundfunkgebührenstaatsvertrag „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ eine Gebührenpflicht bestätigt, sofern keine traditionellen Rundfunkempfangsgeräte mehr zum Empfang bereit gehalten werden. Dies führte allerdings umgehend zu heftigem Widerspruch.


Die Ministerpräsidenten beabsichtigen nunmehr, im Juni über eine Neuordnung der Rundfunkfinanzierung zu entscheiden.

Die SPD-Medienkommission hat sich auf Eckpunkte verständigt, die für die Neuordnung der Rundfunkgebührenfinanzierung aus sozialdemokratischer Sicht unverzichtbar sind:


1. Die SPD unterstützt die Reform der Rundfunkgebührenfinanzierung. Die ausschließlich gerätebezogene Rundfunkgebühr wird den Anforderungen an eine moderne Kommunikationsgesellschaft nicht mehr gerecht, da immer mehr Multifunktionsgeräte, die für ganz andere Zwecke angeschafft werden, technisch auch zum Empfang von Rundfunk geeignet sind (Computer, Handy etc.). Industriepolitische Erwägungen und eine schwindende Akzeptanz der Gebührenpflichtigen machen eine Neuorientierung notwendig.

2. Die SPD plädiert für eine behutsame Abkehr der Rundfunkgebührenpflicht von der Geräteabhängigkeit unter Berücksichtigung europarechtlicher (beihilferechtlicher) und abgabenrechtlicher Vorgaben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine ausschließlich auf Haushalte ausgerichtete Gebührenpflicht die Gefahr einer beihilferechtlichen Neubewertung der Rundfunkgebühr impliziert und eine Notifizierungspflicht durch die EU-Kommission mit weitreichenden Folgen für die deutsche Medienordnung nach sich ziehen könnte.

3.  Die neue Gebührenfinanzierung wird an folgenden Parametern gemessen werden:

Langfristige Gebührensicherheit

Die neue Gebühr sollte eine breite gesellschaftliche und politische Akzeptanz haben, die die verfassungsrechtliche Grundfrage der ausreichenden Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für eine möglichst lange Zeit aus einer ständigen aktuellen politischen Diskussion heraushalten kann.

Aufkommensneutralität


Der durch die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) festgestellte Finanzbedarf und damit die Höhe der Rundfunkgebühr, die zur Erfüllung des öffentlichen Auftrags notwendig ist, ist verfassungsrechtlich abgesichert. Dies enthebt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk jedoch nicht der Verpflichtung zur weiteren Optimierung seiner Wirtschaftlichkeitsbemühungen.


Aufkommensneutralität (in der Verteilung Privat <>Nichtprivat)


Die Sicherung von Bestand und Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, an der sich bislang die Wirtschaft (Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungs- und sonstige Einrichtungen) mit fast einem Zehntel des Gebührenaufkommens beteiligt hat. An dieser Lastenaufteilung ist festzuhalten, d.h. die privaten Haushalte dürfen unter dem Strich nicht stärker in die Pflicht genommen werden als bisher.

Verringerung des Kontrollbedarfs

Das jetzige System zeichnet sich u.a. dadurch aus, dass die zur Sicherstellung  der Gebührengerechtigkeit eingesetzten Kontrollmechanismen aufwendig und in Einzelfällen unverhältnismäßig erscheinen. Die Akzeptanz der reformierten Gebührenfinanzierung wird wesentlich davon abhängen, die Methoden des  Gebühreneinzugs ebenfalls einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.


Einheitlichkeit der Rundfunkgebühr


Am Grundsatz der bundesweit einheitlichen Rundfunkgebühr ist jedenfalls festzuhalten. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die bundesweit einheitlichen Bewertungsmaßstäben unterliegen muss.


Angemessener Finanzausgleich


Die Medienkommission nimmt Bezug auf ihren Beschluss vom 16.03.2009, in der sie bereits eine Erhöhung des Finanzausgleichs auf Basis der Feststellungen im 16. KEF-Bericht gefordert hatte. An diesen Feststellungen hat sich durch den 17. KEF-Bericht vom Dezember 2009 nichts geändert. Ergänzend kommt hinzu, dass sich zwischenzeitlich der Ausbau der Maßnahmen zum Leistungs- und Gegenleistungsausgleich im Sinne der Bonner und später Hamburger Beschlüsse der Intendantinnen und Intendanten als auf lange Sicht untaugliches, weil viel zu bürokratisches Mittel erwiesen haben. In der Summe machen die Finanzausgleichssumme und der mühsam ausgehandelte Leistungs- und Gegenleistungsausgleich etwa 1,5% des Nettogebührenaufkommens der ARD aus.


Die Medienkommission plädiert daher nachdrücklich für eine entsprechende Anhebung des prozentualen Finanzausgleichs von derzeit 1% des Gebührenaufkommens. Unabhängig davon hält es die Medienkommission für unverzichtbar, im Sinne sparsamer und wirtschaftlicher Vorgehensweise die Kooperationsbemühungen zwischen den Landesrundfunkanstalten fortzusetzen und auszubauen.

Mangelnde Sachkenntnis schadet dem Medienstandort – nicht der Wettbewerb im dualen System

18. Februar 2010 

Zu den negativen Äußerungen des medienpolitischen Sprechers der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag Wolfgang Börnse, und der FDP-Europaabgeordneten Silvana Koch-Mehrin zum Internetportal „tagesschau.de“ erklärt der Vorsitzende der Medienkommission beim SPD-Parteivorstand Marc Jan Eumann, MdL: Es gibt noch keinen Beschluss des NDR-Rundfunkrates zu „tagesschau.de“.

Die ARD-Gremien sind noch mitten in den Beratungen zum Drei-Stufen-Test, den alle ARD-Angebote durchlaufen müssen. Hier gibt es keine Freifahrtscheine für die ARD-Online-Angebote, sondern eine umfassende Beratung zu den wirtschaftlichen Auswirkungen und dem publizistischen Wert für die Nutzerinnen und Nutzer. Erst im März werden dem NDR-Rundfunkrat alle Empfehlungen der Gremien vorliegen. Dann wird sich zeigen, mit welchen Profilen  tagesschau.de online gehen darf und wo die Grenzen sind.

Herr Börnsen sollte sich kundig machen und das Vertrauen der Akteure in ein aufwändiges Verfahren stärken. Das Gleiche gilt auch für Frau Koch-Mehrin, die eigentlich wissen müsste, dass der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der u.a. den Drei-Stufen-Test beinhaltet, das Ergebnis intensiver Verhandlungen mit der EU-Kommission ist.

Bei dieser hitzigen Debatte wird eines erneut deutlich: Die Dialog-Kultur zwischen Verlagen, kommerziellen Rundfunkveranstaltern und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk muss dringend gestärkt werden. Dialog und Ausgleich bringen Vorteile für die Beteiligten, den Medienstandort und die Nutzerinnen und Nutzer. Der publizistische Wettbewerb muss in der digitalen Welt neu austariert werden. Der Drei-Stufen-Test ist dafür ein auch von der EU-Kommission in Brüssel akzeptierter, wichtiger Baustein. Selbstverpflichtungen können darüber hinaus wirksame Elemente sein. Diese sind aber nur im Dialog erreichbar. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen verfassungsrechtlich gesicherten Auftrag, damit aber auch eine besondere Verantwortung – ein Signal für die Bereitschaft zum Ausstieg aus der Werbung wäre jetzt ein gutes Zeichen.

 

SPD-Fraktion im Europäischen Parlament: Einladung: Unsere Rechte in der vernetzten Gesellschaft

Das Internet durchdringt immer mehr Lebensbereiche. Laut Forschungsgruppe Wahlen sind 72 Prozent der Erwachsenen in Deutschland regelmäßig online, bei jüngeren Menschen sind es sogar schon 96 Prozent.
Die aktuellen Debatten um Löschen statt Sperren von Kinderpornographie, die Ablehnung des SWIFT-Abkommens zur Weitergabe unserer Bankdaten an die USA durch das Europaparlament, der Umgang mit Musikdownloads, der Schutz [...]

16. Februar 2010 Marc Jan Eumann: Presse-Grosso sichert Vielfalt

Zum Verhalten des Bauer-Verlages gegenüber dem Presse-Grosso erklärt der Vorsitzende der Medienkommission beim SPD-Parteivorstand Marc Jan Eumann:

Die Auseinandersetzung um das unabhängige Presse-Grosso nimmt an Schärfe zu. Zwar lässt die jüngste Entscheidung des OLG Celle vom 11 2.2010 im Rechtsstreit zwischen der Bauer Vertriebs KG und dem Grossisten Mügge wichtige Fragen des Presse-Grosso offen, aber deutlich wird: Ein deutscher Großverlag will die Axt an das bewährte System legen, das das sogenannte “Überallerhältlichkeits-Prinzip” sichert. An jedem Kiosk ist jedes Printprodukt bundesweit erhältlich.

Das Vorgehen von Bauer, einem der größten Verlage in Deutschland, ist fatal – und steht im krassen Widerspruch zu der Gemeinsamen Erklärung des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger, des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger und des Bundesverbandes deutscher Grossisten (BVPG). Die im Jahr 2003 unter Bundeskanzler Schröder angeregte Erklärung ist als Selbstverpflichtung gedacht, doch klar ist: Sollten sich Akteure hiervon verabschieden, ist der Gesetzgeber gefordert. Das deutsche Grosso-System ist ein klares Bekenntnis zur Vielfalt, wer – wie der Bauer Verlag – diesen Konsens kündigt, riskiert viel. Für die SPD besteht kein Zweifel: Sollte es nicht mehr gelingen, eine Verständigung zu erzielen, so muss das für den deutschen Printmarkt unverzichtbare Grosso-System gesetzlich abgesichert werden.

Aber auch mit Blick auf die Beschäftigten geht der Hamburger Verlag unanständig um, wie das Verhalten des Verlages am Standort Köln, der zur Jahresmitte geschlossen werden soll, zeigt. Ein ernsthaftes Interesse an der Sicherung dieses Standortes zeigt der Verlag nicht. Hier werden eindeutige Profitinteressen gegen die Interessen von 380 qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und ihren Familien ausgespielt.

3. Februar 2010 Marc Jan Eumann: Schnelle Novellierung des ZDF-Staatsvertrages bleibt die beste Lösung

Anlässlich der Vorstellung des Entwurfs für die Klageschrift eines Normenkontrollverfahrens durch Bündnis 90/Die Grünen erklärt der Vorsitzende der Medienkommission beim SPD-Parteivorstand Marc Jan Eumann:

Keine Frage: Roland Koch und die CDU haben den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland, insbesondere das ZDF, beschädigt. Das alleine ist Grund genug, nicht zur Tagesordnung überzugehen und sich für einen starken, unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk einzusetzen. Die SPD ist deshalb fest entschlossen, die in der quälenden und elendigen Chefredakteursdebatte deutlich gewordenen, notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Und dies so schnell wie möglich.

Deshalb unterstützt die Medienkommission den Vorstoß von Ministerpräsident Kurt Beck als Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder zur Veränderung des ZDF-Staatsvertrages. Die Länder sind jetzt gefordert, den ZDF-Staatsvertrag verfassungskonform zu novellieren, nachdem dessen derzeitige Mängel offenbar geworden sind. Erst wenn deutlich wird, dass sich im Kreis der Länder keine Verständigung auf der Grundlage der Vorschläge von Ministerpräsident Kurt Beck erzielen sollte, sollte der zweite Schritt erfolgen. Und das heißt ein Normenkontrollverfahren.

Klar ist: Ein Normenkontrollverfahren zieht sich mehrere Jahre bis zur Entscheidung hin. Dabei brauchen das ZDF und der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine rasche Lösung. Also: Wer im Sinne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und des ZDF auf eine schnellere Veränderung setzt, muss zunächst die Länder in die Pflicht nehmen. Die unionsgeführten Länder können jetzt unter Beweis stellen, wie sie ihr Verhältnis zu einem unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk definieren.

Marc Jan Eumann wieder Vorsitzender der Medienkommission

SPD-Medienkommission gibt sich neue Struktur –
Marc Jan Eumann wieder Vorsitzender der Medienkommission

Zur Neuaufstellung der medienpolitischen Arbeit des Parteivorstandes erklärt der Vorsitzende der SPD-Medienkommission Marc Jan Eumann, MdL:

Eine moderne Demokratie kann nicht existieren ohne freie Medien. Zugleich schreitet die Digitalisierung in allen gesellschaftlichen Bereichen voran und verändert Medien und die Medienlandschaft. In diesem Prozess sehen wir die Chance, neue Vielfalt zu schaffen und neue Möglichkeiten für Partizipation zu eröffnen. Sicher ist: Diese Entwicklung verändert unsere Gesellschaft. Deshalb muss sich auch unsere Politik verändern. Medienpolitik beispielsweise entwickelt sich in der digitalen Welt zu einem wichtigen Bestandteil von Gesellschaftspolitik. Es geht sowohl um die Vielfalt der Inhalte als auch um Themen wie Medienkompetenz, informationelle Selbstbestimmung, Daten- und Verbraucherschutz, Urheberrechte.
Um die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen, müssen alle Menschen Zugang über digitale Wege zu Wissen und Information haben. Das sozialdemokratische Ziel, gleiche Lebenschancen zu schaffen, ist im 21. Jahrhundert ohne gleiche Chancen
bei der Nutzung neuer Medien nicht zu erreichen.

Fairer Wettbewerb in der digitalen Medienwelt

Für die FDP gibt es derzeit zwei Wundermittel: Steuersenkungen und Kopfpauschalen. Jetzt hat der FDP-Abgeordnete Müller-Sönksen diese Arznei der Medienwelt verschrieben:
Eine Medienabgabe für alle (Kopfpauschale), abgesenkt  auf 10 Euro pro Person (Steuersenkung).
Gratis dazu als medienpolitisches Abführ-Mittel empfiehlt Wunderdoktor Müller-Sönksen die Eliminierung der GEZ. Damit ist die liberale Medienwelt in Ordnung – nur mit der Wirklichkeit hat sie leider wenig zu tun.

Worum geht es? Wir haben derzeit eine wichtige Debatte darüber, wie insbesondere die Printmedien die neue technische Revolution bewältigen können. Sie müssen sich auf Felder begeben, auf denen sie mit ganz neuen sowie mit den alten elektronischen Medien konkurrieren. Es geht darum, die wichtige journalistische Kompetenz und die Vielfalt der Printmedien in größtmöglichen Umfang zu erhalten.

Gleichzeitig muss die Frage gelöst werden, wie der Verfassungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Anstalten zur Grundversorgung angesichts der technischen Revolution garantiert und eingelöst werden kann, ohne die privaten Medien in die Enge zu drängen. Wie muss die Rundfunkgebühr ausgestaltet werden, ohne zu absurden Fällen zu kommen, mit denen wir derzeit immer wieder konfrontiert werden.

Dabei ist es keine Frage: Gerade die Diskussion um die Rundfunkgebühren ist ein Aufreger-Thema, das es leicht auf die Titelseite der BILD-Zeitung schafft. Aktuell wird die Debatte um die Suche nach einem neuen Gebührenmodell also mit der Frage verknüpft, wer darf was im Netz – und mit welchen Mitteln. Es sind eine Menge Interessen im Spiel – die von kommerziellen Rundfunkveranstaltern, die von Verlagen, die von Gebührenzahlern und die von den Nutzerinnen und Nutzern des öffentlich-rechtlichen Angebots.

4. Dezember 2009 SPD-Medienkommission: ZDF-Staatsvertrag muss geändert werden

Anlässlich der Ankündigung des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck, der Rundfunkkommission der Länder eine Änderung des ZDF-Staatsvertrages vorzuschlagen, erklärt Marc Jan Eumann, MdL, Vorsitzender der Medienkommission beim SPD-Parteivorstand:

Die Vorschläge der SPD-Länderchef sind richtig! Der ZDF-Staatsvertrag muss geändert werden.


Klar ist: Roland Koch hat dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk schweren Schaden zugefügt und das Ansehen unserer Demokratie beschädigt. Kochs Manöver ist keine Bagatelle, sondern der erneute Versuch der CDU, aus dem unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein Staatsfunk zu machen. Das, was Adenauer nicht gelungen ist, darf Koch auch nicht gelingen – weder beim ZDF noch beim Hessischen Rundfunk. Deswegen sind die Vorschläge der SPD-Ministerpräsidenten mit Blick auf den ZDF-Staatsvertrag, die Ministerpräsident Kurt Beck heute vorgestellt hat, genau richtig. Verbände und Institutionen bekommen ein eigenes Entsendungsrecht und die Sitze der Bundesregierung und Parteien werden reduziert.

Und klar ist auch: Damit sind weitere rechtliche Schritte nicht vom Tisch. Wir müssen uns alle Optionen offen halten, damit die Koch-CDU und der Staatsminister für Medien Neumann, der es offenbar nur in Sonntagsreden mit dem Qualitätsjournalismus ernst meint und freitags im ZDF-Verwaltungsrat für die Ablösung Brenders gestimmt hat, keine Chance auf Wiederholung bekommen.


 


 


 

Die Mitglieder und Gäste der Medienkommission

Vorsitzender: Eumann Marc Jan, MdL (SPD-Landtagsfraktion NRW)

Stellvertreter: Benneter Klaus Uwe, MdB (SPD-Bundestagsfraktion)

Mitglieder:

Dr. Esche Matthias, Geschäftsführung Bavaria Film GmbH

Gaertner Katrin, Bertelsmann AG Leiterin der Repräsentanz

Giani Paul Leo, Rechtsanwalt

Griefahn Monika, MdB (SPD-Bundestagsfraktion)

Hanten Hans Ernst, Staatsministerium Kultur und Medien Bundeskanzleramt

Junker Karin, ASF

Kleist Thomas, Vorsitzender des Verwaltungsrates des Saarländischen Rundfunks und Rechtsanwalt, Direktor und Vorsitzender Institut für Europ. Medienrecht, Saarbrücken

Sommer Michael, DGB-Bundesvorstand

Stadelmaier Martin, Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz

Suchan Jochen,       Verwaltungsdirektor Zweites Deutsches Fernsehen

Tauss Jörg, MdB (SPD-Bundestagsfraktion)

Walter Gerd, Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH

Medienkommission beim SPD-Parteivorstand

Jahrbuch 2007/2008

Sozialdemokratische Antworten auf die Digitalisierung

Die Digitalisierung – die Umstellung der Welt von analoger auf digitale Kommunikation – schreitet in allen gesellschaftlichen Bereichen voran und verändert Medien und die Medienlandschaft gravierend. Die Vorteile der digitalen Technik, Angebote unabhängig von Zeit und Ort zu nutzen, umfassende Hintergrundinformationen über lange Zeiträume abzurufen, der Kreativität und Individualität des Einzelnen Ausdruck oder Kanal zu geben und mediale Inhalte unter Aufwand geringster Ressourcen produzieren zu können, treiben die rasante Entwicklung. Damit einher geht eine Demokratisierung von Medien. Diesen Prozess verstehen wir auch als Chance für Demokratie und Partizipation. 

Digitalisierung erzeugt keine neuen Medien, sondern verändert die Produktion, Distribution und Konsumption der bestehenden. Ob im Internet, Rundfunk, Print, Musik oder Film, die Frage der überzeugenden Inhalte entscheidet auch im digitalen Zeitalter alles.
Medienpolitik entwickelt sich in der digitalen Welt zu einem wichtigen Bestandteil von Gesellschaftspolitik.

Sozialdemokratische Medienpolitik muss deshalb modern genug sein, um Entwicklungen nicht zu behindern, und zugleich weit genug sein, um das Experimentelle zu erlauben, sie muss Vorkehrungen zum Schutz des geistigen Eigentums treffen und ein wirksames Urheberrecht für die digitale Welt entwickeln.
Deshalb erarbeitet die Medienkommission Vorschläge für die Weiterentwicklung unserer Medienordnung. Im Schwerpunkt hat sich die Medienkommission damit beschäftigt, die Chancen von Media Governance als medienpolitisches Instrument zu bewerten. Kurzum: Es geht um die Frage, wie das Verhältnis zwischen Regulierung und Selbstregulierung in der Medienpolitik justiert werden kann. Dies ist angesichts der Dynamik der durch die Digitalisierung angestoßenen Entwicklungen für die Funktionsfähigkeit von Medienpolitik von großer Bedeutung.

Daraus leiten sich die Ziele sozialdemokratischer Medienpolitik ab.

Ziele sozialdemokratischer Medienpolitik
1. Vielfalt zu sichern;
2. Den Nutzerinnen und Nutzern den Zugang zu vielfältigen und bezahlbaren Inhalten zu sichern und
3. Vorherrschende Meinungsmacht zu verhindern.

Bundesparteitag Hamburg 2007

Die Medienkommission hat auf dem Bundesparteitag über den Parteivorstand zwei Anträge eingereicht.
1. Medienkompetenz 2.0 – Impulse für eine vernetzte Bildungs- und Medienpolitik;
2. Die Chancen der Digitalisierung nutzen. Beide Anträge sind beschlossen worden und sind somit Richtschnur der politischen Arbeit der Medienkommission

Neue Formen der Arbeit

Ziel ist es, noch größere Beachtung in der Öffentlichkeit zu finden und insbesondere Expertinnen und Experten stärker als bisher anzusprechen und für die Diskussionen und die Vorschläge der Kommission zu interessieren.
Jede Sitzung der Kommission beginnt mit einem nicht-öffentlichen Teil, in dem interne Angelegenheiten besprochen sowie weitere Vorhaben geplant werden. Anschließend folgt ein thematisch eingegrenzter, öffentlicher Teil. Geladene Gäste – allesamt Akteure der Medienbranche  und Medienjournalisten – diskutieren hier mit der Medienkommission über aktuelle Themen.

2007

“2007: Das Jahr der medienpolitischen Reformen“; mit Parteivorsitzender und Ministerpräsident Kurt Beck

“Zukunft der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“, mit ARD-Vorsitzender und Intendanten des Saarländischen Rundfunks Fritz Raff

Die Entscheidung aus Karlsruhe („Gebührenurteil“) – Konsequenzen für die Medienpolitik“, mit den Einzelreferaten Prof. Dr. Dieter Dörr, Universität Mainz, Mitglied der KEK, Bernd Radeck, Vorsitzender der Juristischen Kommission der ARD, Dr. Tobias Schmidt, Bereichsleiter Medienpolitik, RTL

“Mediagovernance – Antwort der Medienpolitik auf Digitalisierung und Globalisierung?“ mit den Einzelreferaten: „Die Gestaltung der Wechselbeziehungen zwischen Regulierer, Akteuren und Rezipienten in der digitalen Welt – Modellüberlegungen für Deutschland“, RA Thomas Kleist, Vorsitzender des Verwaltungsrats des Saarländischen Rundfunks und Direktor Institut für Europäisches Medienrecht Saarbrücken, und: Verfassungsrechtliche Grundsätze und Mediagovernance, Dr. Wolfgang Schulz, Bredow-Institut Hamburg

2008

“Media-Governance – neues Konzentrationsrecht?“ mit den Einzelreferaten:
„Von der Sendermacht zur Medienmacht – Fiktionen und Fakten im Medienkonzentrationsrecht“, Prof. Dr. Norbert Schneider, Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen und „Medienkonzentrationsrecht im Spannungsfeld zwischen Idealismus und Realismus – Chancen und Fallstricke eines neuen Medienkonzentrationsrechts”, Dr. Tobias Schmid, Vizepräsident des VPRT und Bereichsleiter RTL

“Auf dem Weg zu einem neuen Medienrecht: Herausforderung für sozialdemokratische Medienpolitik.“ mit Staatssekretär Martin Stadelmaier, Chef der Staatskanzlei Mainz

“ Die künftige Gestaltung des Medienrechts – Zwischen abgestufter Regulierung und Self-Governance“, mit den Einzelreferaten: Prof. Dr. Dieter Dörr, Universität Mainz, und “Nur eine Chimäre? Medienqualität im Dreieck von Vorstellung, Wollen und Können”; Uwe Kammann, Adolf-Grimme-Institut

„Was passiert mit dem Rundfunk im Internet?“, mit den Einzelreferaten von Dr. Hans Hege, Medienanstalt Berlin-Brandenburg, und Prof. Dr. Norbert Schneider, Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen.

Die Referate sollen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Eine entsprechende Publikation ist in Vorbereitung (Anmerkung: Publikation ist im September 2009 erschienen. Marc Jan Eumann und Martin Stadelmaier (Hrsg): “Media-Governance und Medienregulierung, Plädoyers für ein neues Zusammenwirken von Regulierung und Selbstregulierung).

Weitere Themen und Aktivitäten

Die Medienkommission hat sich des weiteren mit einer Vielzahl aktueller medienpolitischer Themen beschäftigt, u.a. mit: Rundfunkänderungsstaatsverträgen (10., 11. und 12. und perspektivisch mit dem 13. und 14.), Rundfunkgebühren, Finanzausgleich der Rundfunkanstalten, Jugendmedienschutz, Medienkompetenz, Urheberrechte, Medienkonzentration, Pressefusion, Aktuelle Situation auf dem Zeitungsmarkt, Filmförderungsgesetz, Sachstand Digitalisierung, Novelle EU-Telekommunikationsrichtlinie, EU-Fernsehrichtlinie.

Noch nicht befriedigend gelöst ist das Online-Angebot der Medienkommission. Hier sind weitere Anstrengungen erforderlich.

Digitalisierung der Medien – Heraus-und Anforderungen an sozialdemokratische Medienpolitik

Antrag  der Medienkommission für den ordentlichen Bundesparteitag Dresden November 2009

Digitalisierung der Medien – Heraus- und Anforderungen an sozialdemokratische Medienpolitik

Die Digitalisierung – die Umstellung der Welt von analoger auf digitale Kommunikation – schreitet in allen gesellschaftlichen Bereichen voran und verändert  Medien und die Medienlandschaft gravierend. Vor mehr als einem Vierteljahrhundert  begann diese umwälzende Entwicklung mit der Verbreitung digitaler Güter (CD, DVD, CD-R), sie setzt sich seit zwei Jahrzehnten mit Internet und digitalisierten Rundfunkkanälen (DVB-T) fort.
Die Vorteile der digitalen Technik, Angebote unabhängig von Zeit und Ort zu nutzen, umfassende Hintergrundinformationen über lange Zeiträume abzurufen, der Kreativität und Individualität des Einzelnen Ausdruck zu geben und mediale Inhalte unter Aufwand geringster Ressourcen produzieren zu können, beschleunigen diese Entwicklung. Diesen Prozess verstehen wir auch als Chance für Demokratie und Partizipation.
Digitalisierung erzeugt keine neuen Medien, sondern verändert die Produktion, Distribution und Konsumption der bestehenden. Ob im Internet, Rundfunk, Print, Musik oder Film, die Frage der überzeugenden Inhalte entscheidet auch im digitalen Zeitalter alles.
Die publizistische Konkurrenz zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Medienanbietern war in der Vergangenheit Garant für ein hochwertiges Angebot. Das gilt ohne Einschränkung auch dann, wenn Dank Digitalisierung Interaktion, Zeitsouveränität und eine große Archivtiefe geboten werden können.
Spätestens die Einführung des i-phones hat verdeutlicht: Die klassischen Trennungen der Medien verwischen.
Dennoch wird immer noch systemisch gedacht und gesprochen. Vielfach reden wir immer noch von Print-Verlagen, obwohl es schon längst Medienhäuser sind, der öffentlich rechtliche Rundfunk ist spätestens seit dem 12. Rundfunkänderungsvertrag auch ein Online-Unternehmen, die Landesmedienanstalten verlangen von jedem Internetanbieter, er ein Audio/Videosignal für mehr als 500 Nutzer gleichzeitig anbieten kann, eine Rundfunklizenz.

Demokratie braucht starke Medien – Medienpolitik wird immer stärker zur Gesellschaftspolitik

Medien spielen eine wichtige und grundlegende Rolle für das Funktionieren einer Demokratie. Es bleibt unverändert der Verfassungsauftrag an den Gesetzgeber, durch die Gestaltung der Medienordnung die freie Meinungsäußerung und die ungehinderte Informationsbeschaffung für die Bürger zu gewährleisten (Art. 5 GG). Gleichzeitig soll durch eine effektive Aufsicht darauf geachtet werden, dass die getroffenen Regelungen und Vereinbarungen (Kinder- und Jugendschutz, Wahrung der Menschenwürde) eingehalten werden.
Digitalisierung verändert sowohl die Herstellungsverfahren als auch das Konsum- beziehungsweise Nutzungsverhalten. Da die Grenzen zwischen Massen- und Individualkommunikationsmitteln verschwinden, verändern sich auch die Anforderungen und Inhalte der Medienpolitik, so dass Regulierungsmöglichkeiten und Regulierungsformen in der Medienpolitik neu diskutiert werden müssen.
Fragen des Jugendschutzes beispielsweise betreffen alle Trägermedien; lediglich die Instrumente sind unterschiedlich. Wer hat mehr Macht, T-online mit 318.267.924 visits oder die Bild am Sonntag mit einer Druckauflage von ca. 2 Millionen? Wie hoch ist die Meinungsmacht von Facebook in Relation zu RTL? Wie praktiziert man Jugendschutz, wenn – anders als bei linearen Programmen in Echtzeit oder Druckerzeugnissen am Kiosk – die herkömmlichen Instrumente wie Sendezeitbeschränkungen versagen, weil Nutzer und Nutzerinnen sich zeitsouverän in den Tiefen des Netzes tummeln können und Altersangaben nicht selten nur den Charakter von unverbindlichen Erklärungen haben. Darf die Freiheit im Netz grenzenlos sein oder beginnt die Zensur schon bei den Bestrebungen an, wenigstens Kinderpornographie einzudämmen, wie die Piratenpartei und ihre Anhänger meinen?
Erreichen die klassischen Zählmethoden wie die MA Analysen beim Radio noch alle relevanten Zielgruppen, wenn viele Hörer unter 25 nur noch mit Handys telefonieren und darüber auch Radio hören?
Darüber hinaus treten zwei für die gesellschaftliche Rolle der Medien wichtige Phänomene auf. Zum einen die stärkere Autonomie des Individuums in der Auswahl seines Medienkonsums, also wann und wo welche Inhalte genutzt werden. Zum anderen die Tendenz, Inhalte nicht nur zu konsumieren, sondern selbst sowohl zu kreieren als auch zu verbreiten und damit (in alter Terminologie) als Sender zu agieren.
Die künftige zusätzliche Herausforderung besteht darin, allen Teilen der Bevölkerung Zugang zur wachsenden Informationsvielfalt und damit zu chancengleichen Lebensbedingungen zu garantieren.

Digitale Spaltung überwinden

Wenn künftig der Zugang zur Informationsvielfalt eine entscheidende Herausforderung ist, gilt es, die digitale Spaltung der Gesellschaft in (schnelle) breitbandversorgte und in nicht versorgte Bevölkerungsgruppen zu beseitigen und im Zuge der weiteren technischen Entwicklung zu verhindern.
Neben der Nutzung von Kommunikationsdiensten an einem festen Standort nimmt die mobile Nutzung zu. Der Mehrwert von ortsungebundener Kommunikation wird verbunden mit innovativen Endgeräten und fallenden Preisen in den nächsten Jahren zu einer Verbreitung in weiten Teilen der Bevölkerung führen. Die unaufwändige zeit- und ortsunabhängige Kommunikation many-to-many wird große Auswirkungen auf die gesellschaftliche und auch die im engeren Sinne politische Meinungsbildung haben. Daher ist eine technisch bedingte Abkopplung von Regionen unbedingt zu vermeiden.
Weiterhin müssen in einer digitalisierten Medienwelt auch Fragen der gerechten Entlohnung, der sozialen Absicherung oder der Berufsbilder des Journalismus beantwortet werden.

Es bleibt dabei: Auch in der digitalen Welt entscheiden die Inhalte

“Content is king” – das gilt auch in der digitalen Welt. Inhalte, die die Vielfalt der Meinungen zum Ausdruck bringen, machen die besondere Rolle und Funktion von Medien aus. Vielfalt zu sichern und zu gewährleisten ist und bleibt Kernaufgabe von Medienpolitik. Dass die Steuerungsmöglichkeiten hier begrenzt sind, liegt in der Natur der Sache. So kann der Staat mit Gesetzen und Regulierungsbehörden verhindern, dass bestimmte Entwicklungen eintreten. Der Staat kann aber keineswegs erzwingen, dass bestimmte Inhalte entwickelt bzw. produziert werden. Den öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern kommt deshalb auch künftig eine besondere Verantwortung zu. Aber: “Der Auftrag an den Gesetzgeber zur Ausgestaltung der Rundfunkfreiheit gilt nicht nur für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern ebenso für den privaten Rundfunk.” (BVerfG, 12. März 2008). Vielfältige Inhalte zu produzieren, ist auch Pflichtaufgabe der Privaten. In einer Zeit, in der klassische Finanzierungsstrukturen wegbrechen, sind zusätzliche Anreize sinnvoll, damit private TV-Veranstalter ihrer öffentlichen Aufgabe nachkommen können. In diesen Kontext gehört auch die Stärkung von Produzenten und Urhebern. Die Frage, wie und wer in Zukunft die Inhalte, die Öffentlichkeit herstellen, finanziert, steht ganz oben auf der medienpolitischen Tagesordnung. Die Inhalte, die über das Internet-Protokoll verbreitet werden, sind ebenfalls relevant. Hier entstehen neue gesellschaftliche Debatten, die einen wichtigen Beitrag für die politische Kommunikation und öffentliche Meinungsbildung leisten.

Digitalisierung des Rundfunks und der Verbreitungswege

Nach ständiger Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes – die mit den Entscheidungen zur Rundfunkgebühr vom 11. September 2007 und zum hessischen Privatrundfunkgesetz vom 12. März 2008 von beiden Senaten des Gerichtes in jüngster Zeit nochmals betont wurden – zielt der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltene Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit auf eine Ordnung, die sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet. Es ist Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen zu schaffen, die Qualitäts- sowie Anbieter- und Angebotsvielfalt im Rundfunk möglich machen. Dies gilt gerade angesichts der grundlegenden Veränderungen, die der Rundfunk im Zuge der Digitalisierung erfährt. Mit seinen aktuellen Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht diese Grundsätze erneut bekräftigt und festgestellt, dass „gesetzliche Regelungen zur Ausgestaltung der Rundfunkordnung nicht durch den Wegfall der durch die Knappheit von Sendefrequenzen bedingten Sondersituation entbehrlich geworden sind“ und dass sich dies „im Grundsatz durch die technologischen Neuerungen der letzten Jahre und die dadurch ermöglichte Vermehrung der Übertragungskapazitäten sowie die Entwicklung der Medienmärkte nicht geändert“ habe.
Mit der Digitalisierung einher geht eine zunehmende Konvergenz der Inhalte und Verbreitungswege. Damit verbunden sind das Auftreten neuer Anbieter und eine Diversifizierung der Märkte, besonders im Bereich der Spartenprogramme. Die Digitalisierung bringt aber vor allem einen grundlegenden Wandel der Mediennutzung; gerade die jüngeren Generationen haben gänzlich andere Rezeptionsgewohnheiten. Individuelle und umfangreiche Auswahl sowie zeit-, orts- und netzunabhängige Nutzung bestimmen zunehmend deren Erwartungen an die Medienanbieter. Wenn die Medien auch weiterhin ihre gesellschaftswichtige Funktion erfüllen sollen, ist eine an Nutzerinteressen, nicht an Verwertungsinteressen einzelner Gruppen privater Medienanbieter ausgerichtete Medienpolitik erforderlich.
Aus Sicht der Medienkommission ist im Zusammenhang mit der Digitalisierung ein besonderes Augenmerk auf die neu hinzukommenden Anbieter zu richten: Dies betrifft insbesondere die zu beobachtende Rollenveränderung der (Breitbandkabel- und Telefon-)Netzbetreiber von reinen Infrastrukturanbietern hin zu Inhalteanbietern. Die Digitalisierung ermöglicht neue Geschäftsmodelle mit denen klassische Telefonie, Internet und Rundfunk gebündelt und aus einer Hand angeboten werden. Dies führt – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der nicht unbegrenzt verfügbaren Mediennutzungszeit und des jeweiligen Medienbudgets des Verbrauchers – dazu, dass diese „Bündelangebote“ letztlich auch über die zur Verfügung stehende Vielfalt der Angebote entscheiden. Neuere Untersuchungen belegen, dass das lineare Fernsehen trotz des wachsenden Online-Konsums nicht an Akzeptanz verliert. Kommunikationsstrategien und Geräteindustrie sind daher zunehmend auf die Entwicklung von Hybridgeräten ausgerichtet. Die Ausweitung von TV in HD-Qualität verstärkt diese Tendenz, zumal auch der Videotext sich ungebrochen insbesondere bei den unter 50-Jährigen großer Beliebtheit erfreut.
Mit dem 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben die Länder erste Regelungen zur Belegung der Plattformen und zur Sicherung eines diskriminierungsfreien Zugangs der Anbieter auf den Weg gebracht. Zu prüfen wird sein, ob diese rechtlichen Vorgaben einen hinreichenden Schutz der Angebots- und Anbietervielfalt sicherstellen, oder ob es – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der zunehmenden crossmedialen Beteiligungen und Verflechtungen – weitergehender Regelungen bedarf.

Der Mensch steht im Mittelpunkt

Für die erfolgreiche Entwicklung des digitalen Rundfunks – und dies gilt sowohl für Hörfunk wie für Fernsehen und sowohl für die öffentlich-rechtlichen Anbieter wie auch die privaten Rundfunkanbieter – ist es entscheidend, dass sich die Nutzerinnen und Nutzer die Chancen der Digitalisierung zunutze machen können. Nur so wird es eine verbraucherorientierte und wirtschaftlich erfolgreiche Digitalisierung geben, die die Zukunftsfähigkeit des Medienstandortes Deutschland sichert. Ein zentrales Problem bei der Fortentwicklung der Digitalisierung ist es, dass der potenziell und sicher in manchen Angebotsbereichen auch real vorhandene Mehrwert der Digitalisierung bislang nicht ausreichend als Anreiz für die Verbraucher gewirkt hat, auf die digitale Technik umzusteigen. Dadurch sind sowohl neue digitale Angebote wie auch der Adressatenkreis beschränkt geblieben ist.
Die bislang gescheiterte Einführung des DAB-Standards ist ein Beleg dafür, dass die Digitalisierung kein Selbstläufer ist. Auch der bisherige Verlauf der Diskussion und des Pilotprojektes zur Einführung des mobilen Fernsehens (Handy-TV) machen das deutlich. Die Verfügbarkeit einer leistungsfähigen Technik allein reicht nicht aus, um ein neues Mediensegment zu etablieren. Die Digitalisierung des Rundfunks kann nur dann erfolgreich sein, wenn es den Anbietern gelingt, einen Zusatznutzen der neuen Technik zu realisieren, der die Verbraucherinnen und Verbraucher von den Vorteilen überzeugt.

Digitalisierung: Chancen für den Rundfunk nutzen

Für den Rundfunk eröffnet die Digitalisierung neben einer deutlichen (technischen) Qualitätsverbesserung eine Vermehrung der Übertragungskapazitäten und damit den Vorteil zielgruppenspezifischer und grundsätzlich adressierbarer Angebote. Die daraus entstehenden neuen medienpolitischen Herausforderungen müssen gelöst werden. Ein Programm verschlüsselt anzubieten und Inhalte für den Endkunden adressierbar zu machen, ist ein grundlegendes Geschäftsmodell in der digitalen Welt. Aufgabe der Medienpolitik wird es in Zukunft sein, den Zugang (technisch wie finanziell) und die Auffindbarkeit auf den unterschiedlichen digitalen Plattformen so zu regulieren, dass beides möglich bleibt: Die Verschlüsselung für den, der sie will und braucht, und die Verbreitung eines unverschlüsselten Signals für den, der darin sein Alleinstellungsmerkmal sieht, beispielsweise der gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk.
Neben die klassischen Rundfunkverteilwege Kabel, Satellit und Terrestrik tritt vor allem DSL als neuer Übertragungsweg für Rundfunk. Das konvergente und digitale Medienumfeld hat zu einer erheblichen Intensivierung des Wettbewerbs der Infrastrukturen um Endkunden und Inhalte und damit zu veränderten Marktverhältnissen und Geschäftsmodellen bei allen Marktakteuren geführt.
Während das analoge Angebot im Kabel aufgrund der Kapazitätsknappheit auf rund 32 Fernsehprogramme beschränkt war, haben die großen Kabelnetzbetreiber durch die Investitionen in die Digitalisierung Raum für mehrere hundert neue TV Sender, HDTV und On demand Produkte geschaffen. Die Vervielfachung der Übertragungskapazitäten führt auch zu einer neuen Wettbewerbsarena für die Sender. Im analogen Zeitalter konkurrierten Programmveranstalter um knappe Sendefrequenzen. In der digitalen Welt konkurrieren die Plattformbetreiber um attraktive Inhalte. Um bestehende Endkunden an ihre Plattform zu binden und neue Kunden zu gewinnen, müssen die Plattformbetreiber eine möglichst große inhaltliche Vielfalt anbieten – nur so können sie im Infrastrukturwettbewerb erfolgreich sein.
Um sich als Triple Play-Anbieter am Markt zu etablieren und den Infrastrukturwettbewerb mit den Telekommunikationsunternehmen anzutreiben, haben die Kabelnetzbetreiber in den vergangenen Jahren erhebliche Investitionen in die Modernisierung ihrer Netze getätigt. Auf diese Weise bekommen bis Mitte 2009 rund 24 Mio. Haushalte – das entspricht 60% aller deutschen Haushalte – einen Hochleistungsbreitbandzugang über das TV-Kabel. Mit Bandbreiten von über 30 MBit/s schaffen die großen Kabelnetzbetreiber daher auch die technischen Voraussetzungen für eine breite Nutzung der interaktiven Zusatzdienste (z.B. maxdome, RTL now, Zattoo oder ZDF-Mediathek). Es zeigt sich, dass die Investitionen sowohl in Bezug auf den Erfolg von Internet und Telefonie als auch in Bezug auf den Digitalisierungsgrad überall dort besonders erfolgreich sind, wo das Kabelnetz integriert ist und keine Trennung zwischen den unterschiedlichen Netzebenen (NE 3: Verteilnetze; NE 4: Hausnetze) besteht. Zwischen 2006 und 2008 konnten die Kabelnetzbetreiber die Digitalisierungsquote von 15,2% auf 21% steigern. Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass die Digitalisierungsquote weitaus höher sein könnte, wenn man die Zersplitterung der Netze überwinden würde: In den Regionen, in denen die Netze weitgehend integriert sind, liegt der Grad der Digitalisierung zum Teil über 30%; in den Regionen, in denen eine Unterteilung in Netzebene 3 und 4 noch besteht, zum Teil unter 10 %. Das zeigt, dass man sich in Zukunft verstärkt dafür einsetzen muss, die Zersplitterung der Kabelnetze zu überwinden, um die Digitalisierung weiter voranzubringen und einen Infrastrukturwettbewerb auf Augenhöhe mit den großen Telekommunikationsunternehmen, aber auch dem Satelliten zu ermöglichen.

Fairer Interessenausgleich: Eine Dividende, von der alle etwas haben

Zukunftsorientierte Medienpolitik muss auch die zukünftige Nutzung des durch den Umstieg von der Analog- auf die Digitaltechnik freiwerdenden Frequenzspektrums in den Blick nehmen. Einerseits könnte das frei werdende Spektrum vom Rundfunk genutzt werden – etwa für die terrestrische Ausstrahlung von wesentlich mehr Programmen oder für die Ausstrahlung in besserer Qualität und mit interaktiven Diensten. Andererseits sind im betroffenen UHF-Band mobile und feste Funkanwendungen ebenfalls kostengünstig möglich. Auch wenn beispielsweise Untersuchungen des Heinrich-Hertz-Instituts Berlin belegen, dass es durch eine neue Nutzung der Kanäle 61 bis 69 durch Mobilfunkanwendungen zu Störungen für den Rundfunkempfang sowohl im Bereich DVB-T als auch im Bereich der Kabelverbreitung kommen kann.

“Das Radio ist tot. Es lebe das Radio.” Die Zukunft des Radios ist auch digital

Zu fragen ist: Braucht es noch eine digitale terrestrische Radioverbreitung, etwa mit Hilfe der jetzt sogenannten „DAB-Systemfamilie“? Die orläufige Antwort lautet: Ja, denn ein erheblicher Teil der Radionutzung findet draußen und unterwegs, insbesondere im Auto statt. Bis das Internet auch in der Fläche so mobil nutzbar sein wird, dass es überall wie der heimischen DSL-Anschluss funktioniert, wird es noch lange dauern und es hängt von vielen Faktoren ab. Das könnte die Marktlücke für eine digitale Terrestrik sein.

Die Strategie könnte also lauten: drinnen Internet, draußen Broadcast, ergänzt von mobilem Internet. Also eine „hybride“ Radioversorgung für „hybride“ Endgeräte, die künftig sowieso mehrere Verbindungen in die Außenwelt knüpfen werden, von Mobilfunk über WLAN bis Broadcast. Das haben viele Handys schon heute.
Ob das digital-terrestrische „overlay“-Sendernetz mit der DAB-Systemfamilie oder einer anderen Technik realisiert wird, ist fast schon zweitrangig. Für das neue DAB in Band III spricht, dass
• die Geräteindustrie inzwischen soweit ist,
• die Autos endlich technisch für den Frequenzbereich vorbereitet werden
• und sich doch eine breite Nutzung der Technik in Europa abzuzeichnen scheint. Dagegen spricht, dass die DAB-Systemfamilie technisch nicht mehr taufrisch ist und sich andere Möglichkeiten bieten könnten.

Und was ist mit UKW? Davon sollten wir die Finger lassen – rhetorisch wie praktisch. Über 300 Millionen Endgeräte, lange Lebenszyklen der Geräte (und zum Beispiel der Autos, in die sie eingebaut sind) und dazu noch das Ganze als ökonomische Grundlage des kommerziellen Radios in Deutschland – daher ist es keineswegs klug, dies zur Abschalt-Disposition zu stellen.
Was wir brauchen ist also eine Mehrwege-Verbreitungsstrategie für das Radio. Und wir brauchen attraktive Produkte, die zum Zuhören einladen. Dabei sollten wir auch keinen dogmatischen Bogen um DVB-T machen und dessen ergänzende Nutzung diskutieren. Dort locken rund 15 Millionen Empfangsgeräte, die alle einen “Radio”-Knopf haben. Damit wären wir dann bei der Triebfeder des relativen Markterfolgs von DAB in Großbritannien: attraktive neue, nur digital empfangbare Programme, deren erster Erfolg auf anderen digitalen Verbreitungswegen als DAB stattfand, einschließlich DVB-T, das in England “Freeview” heißt. Und diese Programme waren im zweiten Schritt Kaufanreiz für ein DAB-Radio.

Unser Ziel: Breitband für alle

Eine bessere Versorgung mit breitbandigem Internet ist ein wichtiges Ziel. Eine gerechte Verteilung der so genannten „digitalen Dividende“ wird die freiwerdenden Kapazitäten nicht in vollem Umfang als Erbgut der bisherigen Träger ansehen oder gar ungenutzt brach liegen lassen. Auch hier setzt sich der Gestaltungsauftrag des Gesetzgebers aus der analogen Welt in der digitalen fort. Das bewährte System der Must-Carry-, Can-Carry- und Not-Must-Carry-Regelungen kann eine Richtschnur für die Lösung dieses Problems sein.
Bei all diesen Entscheidungen sind die nationalen Bedürfnisse, Erfahrungen, Gewohnheiten und Erwartungen von besonderer Bedeutung. Sie werden geprägt durch den Entwicklungsstand und die Besonderheiten unseres Mediensystems. Allen Versuchen der EU, die Entscheidungsmacht der Mitgliedstaaten zu beschränken, ist daher ein deutliches Nein entgegen zu setzen.

Wir brauchen: ein Forum Netzpolitik

Im Netz trifft sich alles und treffen sich alle. Das bedeutet auch, dass wir unsere Arbeitsstrukturen verändern müssen. Es gilt, die unterschiedlichen Kompetenzebenen zusammenzubringen und unsere sozialdemokratischen Vorstellungen in einem gemeinsamen Forum Netzpolitik zu erarbeiten. Der SPD-Parteivorstand beauftragt deshalb die Medienkommission, ein Forum Netzpolitik zu etablieren. “Dieses soll als zentrale Plattform für netzpolitische Diskurse dienen und den know-how-Austausch zwischen den Parteigliederungen und -ebenen erleichtern.” Auf dem nächsten ordentlichen Parteitag sollen die Ergebnisse der Arbeit des Forums vorgestellt und beraten werden.

Chancengerechtigkeit in der digitalen Welt

Antrag der Medienkommission für den ordentlichen Bundesparteitag iDresden November 2009

Chancengerechtigkeit in der digitalen Welt  – Medienkompetenz:  die Nutzerinnen und Nutzer stärken
Media Governance: auf die Verantwortung der Akteure setzen

Wie keine andere Partei in Deutschland stellt die SPD Medienkompetenz in den Mittelpunkt ihrer medienpolitischen Arbeit. Herausragendes politisches Ziel ist es, den Spalt in unserer Gesellschaft zwischen Digitalisierungsalphabeten und -analphabeten zu schließen.
Bei der Qualitätsprüfung des Jugendmedienstaatsvertrages ist das Hans-Bredow-Institut unter anderem zu folgendem Ergebnis gekommen: “Abschließend ist festzustellen, dass trotz der mit Blick auf den Jugendmedienschutz ernüchternden Erkenntnisse über die schwindende elterliche Kontrolle und die komplexer werdende Medienwelt von Kindern und Jugendlichen Jugendschutzmaßnahmen durchaus Wirkung in der Praxis haben. Gesetzliche Regelungen zur Unterstützung der elterlichen Medienerziehung, aber auch ein Handeln an Stelle der Eltern dort, wo diese Einfluss verlieren, nehmen daher an Bedeutung zu.”

Die SPD hat auf ihrem Bundesparteitag 2007 in Hamburg einen umfassenden Beschluss unter der Leitidee “Medienkompetenz 2.0 – Impulse für eine vernetzte Bildungs- und Medienpolitik” gefasst. Eine der zentralen Forderungen, die Einrichtung einer Stiftung für Medienkompetenz, wird von einigen Ländern gerade umgesetzt. Rheinland-Pfalz übernimmt hier eine Vorreiterrolle. Auch das “Netz für Kinder”, die Initiative des Bundes, der Länder, sowie privater und öffentlich-rechtlicher Anbieter und Provider im Rahmen der freiwilligen Selbstkontrolle, ist ein gutes Beispiel. Das ist ein weiterer Beleg dafür, dass es den Ländern vor allem um Vielfalt, um gute Inhalte geht und nicht negative Verbotsdiskussionen im Vordergrund stehen. Es sind die Inhalte, die zählen – und Meinung bilden.

Angesichts der Vielzahl verfügbarer Quellen geht es beispielsweise um die Fähigkeit, gezielt Informationen aus der Daten- und Bilderflut neuer Medien herauszufiltern und diese einzuordnen und zu bewerten. Dazu ist das Wissen über soziale, politische, kulturelle, historische, ökonomische, technische und nicht zuletzt ethische Bedingungen und Zusammenhänge gefragt. Für die individuelle Entwicklung und Identitätsbildung in der digitalen Welt sind Fähigkeiten zur interaktiven Kommunikation und zur kritischen Auseinandersetzung mit Medieninhalten notwendiges Rüstzeug. Medienkompetenz ist eine unverzichtbare Schlüsselqualifikation in der Informationsgesellschaft. Deswegen ist es notwendig, konkrete und verbindliche Initiativen zu ergreifen.

Inzwischen gibt es eine Fülle von fachlich beeindruckenden medienpädagogischen Projekten. Projekte jedoch sind zeitlich und finanziell begrenzt und erreichen nur einen Bruchteil der möglichen Adressaten. Es fehlt allenthalben an der erforderlichen Nachhaltigkeit. Gefordert ist eine strategische Planung für eine personelle, infrastrukturelle und finanzielle Investition auf Bundes- und Länderebene. Dazu müssen verbindliche medienpädagogische Strukturen sowohl in der Ausbildung von ErzieherInnen und LehrerInnen als auch in den Curricula aller Schularten, in außerschulischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Erwachsenen- und Familienbildung geschaffen werden.
Notwendig ist auch eine umfassende Förderung der Medienpädagogik in Wissenschaft und Forschung.

Nur so kann es gelingen, dass der Medienkompetenzführerschein für alle Schülerinnen und Schüler die notwendige Wirkung erzielt. Ähnlich wie ein Schwimmpass mit seinen verschiedenen Qualifikationsstufen soll es für alle Medienkompetenzführerscheine geben, die die altersgemäße Vermittlung notwendiger Kenntnisse und Kompetenzen nachweisen.

Individuelles Identitätsmanagement wird eine neue Kulturtechnik
Medienkompetenz trägt auch dazu bei, die freiwillige und oft allzu leichtfertige Preisgabe persönlicher Daten in ihrer Tragweite einzuschätzen. Der Verfassungsrechtler Winfried Hassemer hat Recht, wenn er schreibt: „Privatheit, informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz – das sind ehemals kostbare Geschenke, die heute keiner mehr haben will. (…) Der Datenschutz hat eine glorreiche Vergangenheit, eine bedrohte Gegenwart und eine offene Zukunft.“
Verantwortung dafür tragen auf der einen Seite die Nutzerinnen und Nutzer, auf der anderen Seite auch die anbietenden Unternehmen, die transparent, zielgruppen- und mediengerecht informieren müssen. Die schlichte Tatsache, dass das Netz nichts vergisst, beispielsweise. Ein Foto, im Fotoalbum eingeklebt, kann verschwinden; ein Foto, einmal ins Netz gestellt, begleitet einen Menschen sein Leben lang. Im wahrsten Sinne des Wortes also lebenslänglich, ob man will – oder auch nicht will. Das aus einer Partylaune ins Netz gestellte Bild mag also im Augenblick für Lacher sorgen, aber fünf Jahre später das Aus beim Vorstellungsgespräch bedeuten. Deswegen sind Initiativen, die das Thema „Identitäten im Netz“ unterstützen, wichtig. Hier ist individuelles Identitätsmanagement gefragt. Einerseits geht es darum, sich die Möglichkeiten des Netzes zunutze zu machen, andererseits darum, sich sehr sorgfältig und kompetent mit den eigenen Daten und Informationen zu befassen. Im Kern geht es um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung – und dessen Wert für den einzelnen. In einer wegweisenden Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2008 dem Staat mit Blick auf den Datenschutz eine besondere Schutzfunktion für den Bürger überantwortet. Dieser Aufgabe muss der Staat noch gerecht werden. Medienkompetenz umfassend und verbindlich zu vermitteln, ist auch deswegen ohne Alternative. Keine Frage: Viele Jugendliche bewegen sich sicher und souverän im Netz. Daran können sich viele ältere Generationen ein Beispiel nehmen. Richtig ist aber auch: Zu viele wissen nicht, was sie tun.
Manchmal ist man versucht, aus der hohen technischen Kompetenz von Kindern und Jugendlichen auf eine soziale Kompetenz zu schließen – dieser Automatismus ist trügerisch. Nicht immer ist ihnen beispielsweise klar, wie öffentlich ihre Daten im Netz sind. Das wurde auch durch die Studie des Hans-Bredow-Institust zum Umgang mit Sozialen Netzwerken deutlich. Hier bleibt also die Gesellschaft gefordert.
Ein wichtiger Schritt ist bereits, dass Anfang 2009 17 Anbieter sozialer Online-Netzwerke in Europa eine Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnet haben, die dem Schutz junger Nutzer dient. Den Voreinstellungen der Profile von jungen Nutzern als „privat“ kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu. Kinder und Jugendliche müssen selbst entscheiden, wer ihre Profile einsehen darf und ihnen muss bewusst gemacht werden, dass die Freigabe für Andere mit Risiken verbunden ist.
Auch das Risiko eines unbedachten Umgangs mit Material, das Rechte Dritter – etwa von Künstlern und anderen Urhebern, aber auch anderer Jugendlicher, deren Bilder genutzt werden, verletzten kann, nimmt mit dem Aufkommen sozialer Netzwerke zu.

Regulierte Selbstregulierung:
Das Beispiel des Jugendmedienschutzstaatsvertrages
Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag ist ein gutes Beispiel für ein abgewogenes System von freiwilliger Selbstkontrolle, Aufsicht und verbindlicher Jugendschutzvorgaben. So viel freiwillige Selbstkontrolle wie möglich, so wenig hoheitliche Aufsicht wie nötig, lautet der Grundsatz dieses Staatsvertrages. Mit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), möglichst gleichen Schutzstandards für alle elektronischen Medien im Onlinebereich, einer engen Verzahnung aller mit Jugendschutz befassten Einrichtungen – wie FSF, FSK, FSM und USK – ist ein erfolgreiches Regulierungswerk entstanden. Dies hat auch die vom Hans-Bredow-Institut durchgeführte Evaluation bestätigt. Dass damit kinder- und jugendgefährdende Inhalte nicht verschwunden sind, hat andere Ursachen. Hier unterscheidet sich die digitale Welt nicht von der analogen.
Aktuellen Reformbedarf gibt es beispielsweise bei der Altersklassifizierung, insbesondere im Bereich der Online-Spiele. Ziel muss es deshalb sein, die telemediale Konvergenz flexibel in Aufsichtsstrukturen abzubilden, ohne angesichts der Dynamik fortlaufend nachbessern zu müssen.
Eine Anpassung des Regelwerks soll folgende Eckpunkte berücksichtigen:
• Aufgrund der großen Anzahl der Inhalte muss die Selbstklassifizierung durch den Anbieter grundsätzlich das Mittel der Wahl sein.
• Bei Bedarf des Anbieters muss eine Vorlagemöglichkeit bei der für das Internet zuständigen Selbstkontrolle bestehen, damit er vor der Veröffentlichung Rechtssicherheit erzielen kann.
• Zu prüfen ist, ob diese Zuordnung zum jeweiligen Gesetzeswerk und die Diskussion weiterer Konvergenzaspekte im Rahmen eines One-Stop-Shops, als Kooperation der zuständigen Stellen und Selbstkontrolleinrichtungen, geschehen kann.

Damit die Klassifizierung auch bei der Nutzung des Internet durch Kinder und Jugendliche Wirkung zeigt, ist die Weiterentwicklung der bestehenden Jugendschutzprogramme ein zentrales Thema. Dass bisher kein Jugendschutzprogramm durch die KJM anerkannt werden konnte und somit den Eltern kein vom Staat als verlässlich anerkanntes Instrument zur Verfügung steht, um ihre Kinder zu schützen, ist ein elementarer Mangel, der behoben werden muss.  Hier gilt es im Zuge der Novellierung des Rechtsrahmens für den Jugendmedienschutz, eine zielführende Lösung zu finden. Der dazu eingerichtete „Runde Tisch“ von Staat und Anbietern ist ein wichtiger Schritt.

Die Kooperation zwischen den Jugendschutzbeauftragten der öffentlich-rechtlichen Anstalten und der KJM bzw. den Jugendschutzbeauftragten der privaten Veranstalter, z. B. durch regelmäßige Fachveranstaltungen und institutionalisierte Arbeitstreffen, muss verbessert werden. Durch eine engere organisatorische Verzahnung können neue Möglichkeiten für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz geschaffen werden. Eine gemeinsame, einheitliche Aufsicht muss das Ziel sein.
Die Erarbeitung gemeinsamer Eckpunkte für den Kinder- und Jugendmedienschutz muss verstärkt die Gefahren des Internets in den Blick nehmen.

Darüber hinaus ist eine gezielte Kooperation auf internationaler Ebene, insbesondere auf der Ebene des Europarates und der Europäischen Union, dringend nötig. Die Vorgaben der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste gehen in die richtige Richtung, haben aber nur einen eingeschränkten Wirkungsbereich. Insbesondere in den Grenzbereichen können Jugendmedienschutzbestimmungen leicht unterlaufen werden, wenn im jeweiligen Nachbarland weniger strenge Maßstäbe gelten.
Weit voneinander abweichende Altersklassifizierungen bei Kinofilmen, TV-Beiträgen, DVDs, Videos und Computerspielen erschweren die Durchsetzung von Schutzregeln, zumal mit einer Ausweitung von grenzüberschreitenden audiovisuellen Mediendiensten zu rechnen ist. Kennzeichnungssysteme für das lineare Fernsehen und die herkömmlichen Sendezeitbeschränkungen reichen nicht mehr aus. Eine deutsche Initiative, zu einer europäischen Einigung zu kommen, sollte ergriffen werden, sobald sich im Deutschen Bundestag die fachlichen Verantwortlichkeiten neu konstituiert haben und sich in Brüssel die neue Europäische Kommission etabliert hat.

Media Governance: Wir setzen auf die Kompetenz und die Verantwortung der Akteure
Am Beispiel des Jugendmedienschutzstaatsvertrages zeigt sich, dass es sinnvoll ist, das Prinzip der regulierten Selbstregulierung auch auf andere Bereiche anzuwenden. Es gilt, neue Formen des Interessenausgleichs und neue Verabredungen zwischen den Akteuren zu finden und sie mit den gewünschten gesellschafts- und medienpolitischen Zielen in Einklang zu bringen.
Die SPD beispielsweise hat im Rahmen der Beratungen zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag angeregt, ein Verfahren zu etablieren, das einen verbindlichen Diskurs zwischen den Akteuren verabredet, um Streitigkeiten um den Begriff der presseähnlichen Telemedienangebote im Vorfeld zu klären. Streitigkeiten um unbestimmte Rechtsbegriffe bergen die Gefahr, dass der beabsichtigte Interessenausgleich zwischen den Akteuren, in diesem Fall zwischen den privaten Anbietern und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, nicht erreicht wird. Angesichts der dynamischen Entwicklung ist es notwendiger denn je, die Beteiligten in die Entwicklung geeigneter Instrumente und Abgrenzungskriterien zur Erreichung der vorgegebenen Ziele einzubeziehen. Die Akteure selbst sind gefordert, Spielregeln und Konfliktlösungen zu etablieren und damit in einer ko-regulierten Medienordnung eine neue Form der Verantwortung beispielsweise für ein vielfältiges Online-Angebot zu übernehmen. Ein wichtiger nächster Schritt wäre es, dass Akteure selbst Vorschläge entwickeln, auf welche Selbstregulierungsmechanismen sie zurückgreifen wollen. Selbstregulierung muss von den Akteuren initiiert werden, wenn sie ihre ganze Wirkung entfalten soll.

 

Ohne freie Medien gibt es keine freie demokratische Gesellschaft

Antrag der Medienkommsision für den ordentlichen Bundesparteitag Dresden November 2009

Ohne freie Medien gibt es keine freie demokratische Gesellschaft

“Keine Demokratie kann sich ein Marktversagen auf diesem Sektor leisten”, lautete der Appell des Philosophen Jürgen Habermas vor zwei Jahren in einem Beitrag zum gesellschaftlichen Mehrwert der Qualitätspresse in der Süddeutschen Zeitung. Das gilt für den gesamten Markt der Meinungen. Ohne freie Medien gibt es keine freie demokratische Gesellschaft.

Die Finanz- und Wirtschaftskrise lässt die Strukturkrise noch stärker zu Tage treten, in der sich die klassischen Medien, insbesondere die Tageszeitungen, befinden.

Zunächst: In keinem anderen Staat existiert eine so vielfältige Tageszeitungsstruktur. 136 publizistische Einheiten geben 1524 Lokalausgaben mit einer täglichen Auflage von über 20 Millionen Exemplaren heraus. (Stand: 2008). Die Tageszeitung gilt nach wie vor als das Medium mit der höchsten Glaubwürdigkeit. Die immer noch bestehende Vielfalt der lokalen und regionalen Titel und Redaktionen ist wichtig für die Versorgung mit lokalen/regionalen Informationen und die politische Meinungsbildung im föderalen Staat.

Zugleich ist zu konstatieren: Die Auflagen und Reichweiten der regionalen Tageszeitungen sinken kontinuierlich – und im Ergebnis – dramatisch. Vor allem Jüngere verzichten immer häufiger auf die Nutzung der Tageszeitung. Dies bestätigt die aktuelle JIM-Studie 2008. Auf die Frage, auf welches Medium Jugendliche im Alter von 12 bis 19 Jahren am wenigsten verzichten können, hat das Internet das Fernsehen mit 29 Prozent zu 16 Prozent deutlich hinter sich gelassen. Das Schlusslicht bilden die Tageszeitungen. Lediglich drei Prozent der Jugendlichen  erklären die Tageszeitung zum Favoriten. Im Jahr 2000 waren es immerhin noch 9 Prozent -  und das Fernsehen war in jenem Jahr mit 34 Prozent einsamer Spitzenreiter.

Keine Patentrezepte – aber Nichtstun wäre genau das Falsche
Wie lässt sich dieser Trend stoppen, wenn er sich schon nicht umkehren lässt? Ein Patentrezept gibt es nicht. Aber deshalb sollte nicht auf alle Therapiemöglichkeiten verzichtet werden. So könnte die Zeitung integraler Bestandteil des Unterrichts und der Ausbildung werden. Aus einzelnen, hervorragenden Projekten wie „ZeitungsZeit“ oder „Zeitung in der Schule“ müssen flächendeckende und verbindliche Angebote an allen Schulen werden (Vgl. dazu: Rager/Schäder: ZeitungsZeit – Nachrichten für die Schule. Evaluationsbericht 2008). In diesen Kontext gehört auch das Thema Medienkompetenz. Angesichts der Vielzahl verfügbarer Quellen geht es um die Fähigkeit des Einzelnen, gezielt Informationen aus der Datenflut herauszufiltern, diese einzuordnen und zu bewerten. (Vgl. dazu: Medienkompetenz 2.0 – Impulse für eine vernetzte Bildungs- und Medienpolitik, Beschluss auf dem Hamburger SPD-Parteitag 2007).

Aber nicht nur durch den Auflagenrückgang gerät die Zeitung, gerät Nachrichtenjournalismus, gerät Qualitätsjournalismus ökonomisch unter Druck. Der Verlust von ins Internet abwandernden Anzeigen reduziert ebenfalls dramatisch die wirtschaftliche Basis von Zeitungen und erodiert die Finanzierung auch bisher noch gut ausgestatteter Redaktionen. Der Anzeigenschwund speist sich aus einer Kombination aus konjunkturellen und strukturellen Faktoren. Dabei ist klar: Grundlage für die Akzeptanz und Relevanz einer Zeitung ist die journalistische Substanz.

Für die politisch Verantwortlichen bedeutet dies ein klares Signal: Die SPD muss jetzt entscheiden, ob sie einen Veränderungsprozess einleiten will – oder nicht. Mit Hinweis auf die privatwirtschaftliche Ordnung der Verlagswirtschaft kann auch Letzteres eine Antwort sein. Aber angesichts der herausragenden Bedeutung, die vor allem Tageszeitungen für den Zusammenhalt und den Willensbildungsprozess einer Gesellschaft haben, hält es die Medienkommission für sinnvoll, gemeinsam mit den Akteuren zu überlegen, welche Instrumente wir in die Hand nehmen sollten, um die jetzt noch bestehende Vielfalt zu sichern – und damit auch die Arbeitsplätze von qualifizierten Journalistinnen und Journalisten.
Direkte staatliche Zuschüsse an Zeitungen, wie sie in vielen anderen europäischen Staaten, z.B. Italien, Frankreich, Schweden, üblich sind, hält die Medienkommission  für nicht zielführend.

Stattdessen fordern wir:

- unabhängige Stiftungen, die beispielsweise investigativen Journalismus auf allen Ebenen (lokal, regional, national) sichern;

- ein Reformmodell – zum Beispiel als Stiftung – für eine unabhängige deutsche Nachrichtenagentur für den Fall, dass sich das Geschäftsmodell von dpa trotz notwendiger innerer Reformen auf Dauer nicht trägt und sich weitere Gesellschafter abwenden;

- im Bereich der Journalistenaus- und -weiterbildung müssen vor allem die Länder mehr Akzente setzen. Auch das ist ein wichtiger Beitrag, um die Zeitungslandschaft mit ihrem Qualitätsjournalismus zu sichern. Konkret: Mehr Lehrstühle an Hochschulen, um dem Prozess der Deprofessionalisierung entgegenzuwirken;

- eine angemessene Vergütung (insbesondere vor dem Hintergrund sogenannter Buy-Out-Verträge) und soziale Absicherung von Journalistinnen und Journalisten;

- die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Verlage, damit kostspielig erstellte Inhalte nicht beliebig kostenlos kommerziell verwertet werden können;

- die steuerliche Absetzbarkeit eines Tageszeitungsabonnements,

- ein möglichst flächendeckendes und verbindliches Zeitungsangebot für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende in Kooperation mit den Zeitungsverlegerverbänden,

- ggffls. die gesetzliche Absicherung des für die Vielfalt unverzichtbaren Grosso-Systems.

Das Thema Pressefusionskontrolle ist in diesem Kontext umstritten, da niemand prognostizieren kann, welche tatsächlichen Auswirkungen auf die Vielfalt beispielsweise eine Veränderung des Aufgreifkriteriums haben wird. Der BDZV hat jüngst einen Vorschlag mit Blick auf das Thema Nachbarschaftsfusionen gemacht.  Sollte die Lockerung der Restriktionen mit der konkreten Zusage einhergehen, redaktionelle Einheiten und Titel zu erhalten, wäre dies auch ein Beitrag zur Vielfaltsicherung. Mit Blick auf Kooperationen agieren viele Verlage bereits in einer Art Grauzone. Hier zu klaren und verbindlichen Regelungen zu kommen, ist aus Sicht der Medienkommission notwendig.

 

Vielfalt sichern- Vorherrschende Meinungsmacht verhindern

Antrag der Medienkommission  für den ordentlichen Bundesparteitag Dresden November 2009

Vielfalt sichern – Vorherrschende Meinungsmacht verhindern

Aufgabe der Medien ist es, die durch Art. 5. Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Meinungs- und Informationsfreiheit zu verwirklichen. Dem liegt die Erkenntnis zugrunde, dass freie, möglichst umfassende Meinungsbildung Grundvoraussetzung für die Funktionsfähigkeit des demokratischen Systems ist (vgl. dazu BVerfGE 5, 85, 205; 7, 198, 208). Freie Meinungsbildung hat aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts neben der demokratischen Dimension ebenfalls eine kulturelle und sozialstaatliche Dimension. Der Rundfunk, und hier insbesondere das Fernsehen, ist nach der Spruchpraxis des Bundesverfassungsgerichts für den Prozess der freien Meinungsbildung die wichtigste Plattform und bedarf deshalb eines besonderen Schutzes. Das Leitmedium Fernsehen vermittelt durch seine besondere Wirkungsweise – der Kombination aus Text, Ton und bewegtem Bild – in besonderer Weise Authentizität der dargestellten Inhalte. Aktualität, Breitenwirkung und Suggestivkraft sind die entscheidenden Kriterien des Bundesverfassungsgerichts für die besondere Schutzbedürftigkeit des Mediums Rundfunk – und das soll nach Ansicht des Gerichts auch in der digitalen Welt gelten. Die Sicherung von Meinungsvielfalt gemäß Art. 5 GG vermittelt jedoch nicht nur ein Abwehrrecht des einzelnen gegenüber dem Staat. Sie verpflichtet den Gesetzgeber vielmehr auch dazu, einen Ordnungsrahmen zu schaffen, der dem Rundfunk als Medium und Faktor einer demokratischen Gesellschaft Rechnung trägt. Dabei ist der Gesetzgeber nicht nur darauf beschränkt, vorherrschende Meinungsmacht zu verhindern.  Sein Gestaltungsauftrag umfasst auch die Möglichkeit, Meinungsvielfalt sichernde Maßnahmen positiv zu fordern. .Für den Bereich der Medienkonzentration bedeutet dies, Regelungen vorzugeben, die effektiv sicherstellen, dass der Rundfunk nicht einzelnen gesellschaftlichen Gruppen ausgeliefert wird.

Auch in Zukunft unverzichtbar: Ein spezifisches Medienkonzentrationsrecht
Kurzum: Ohne ein spezifisches Medienkonzentrationsrecht geht es nicht. Denn das Wettbewerbsrecht regelt Märkte – ist aber für publizistische Fragen und Machtstellungen blind. So kann die kartellrechtliche Fusionskontrolle beispielsweise nur externes Wachstum erfassen. Kommunikative Machtstellungen können aber auch ohne einen Beteiligungserwerb durch eigenen Programmzuwachs entstehen oder sogar dadurch, dass Konkurrenzangebote wegfallen. Dieses sog. interne unternehmerische Wachstum kann nur über Meinungsvielfalt sichernde Maßnahmen kontrolliert werden.

Im zweiten Gebührenurteil hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass die besondere Bedeutung des Rundfunks auch angesichts der technologischen Neuerungen der letzten Jahre und der dadurch ermöglichten Vermehrung der Übertragungskapazitäten der Medienmärkte gelte (BVerfGE 119, 181, 215f.). Das Gericht verweist auch auf fortschreitende horizontale und vertikale Verflechtungen auf den Medienmärkten und auf Vielfaltgefahren aufgrund spezifischer ökonomischer Eigenschaften und Marktbedingungen des Rundfunks.

Die durch die Digitalisierung angestoßenen und mit ihr einhergehenden Veränderungen stellen Voraussetzungen unserer Medienordnung in Frage. Mediennutzung und die Relevanz der Mediengattungen und ihre Verflechtungen sind in einem rasanten Wandel begriffen. Die Nutzung gleicher Inhalte über verschiedene Plattformen, die Konvergenz der Endgeräte sowie veränderte Nutzungsgewohnheiten beschreiben den Veränderungsbedarf in Umrissen.

Die parallelen Entwicklungen im Zusammenhang mit Globalisierung und Digitalisierung haben einen revolutionären Charakter.

Das rundfunkzentrierte Modell muss weiterentwickelt werden
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind spezifische Regelungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt im Rundfunk unverzichtbar. Auch darf das Ziel, vorherrschende Meinungsmacht zu verhindern, nicht in die Waagschale geworfen werden mit dem zumindest fragwürdigen Wirken von international agierenden Finanzinvestoren beispielsweise bei ProSiebenSat1. Einen nationalen Rabatt auf vorherrschende Meinungsmacht kann und darf es nicht geben.

Am Anfang des Reformprozesses muss die Evaluierung der Gefährdungspotenziale durch vorherrschende Meinungsmacht stehen. Zu fragen ist beispielsweise, ob der Rundfunk, insbesondere das Fernsehen, auch weiterhin das zentrale Medium der öffentlichen Meinungsbildung ist. Die Antwort darauf lautet: Vorläufig kann dies in einer pauschalen Betrachtungsweise noch angenommen werden.
Der verfassungsrechtliche Rundfunkbegriff ist entwicklungsoffen und schließt ausdrücklich an die Allgemeinheit gerichtete “rundfunkähnliche” Dienste ein. Mit dem 12. RÄndStV sind insofern konsequent für den öffentlich-rechtlichen Bereich künftig journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien mit einbezogen. Auch viele Online-Inhalte kommerzieller Anbieter erfüllen die bereits genannten rundfunktypischen Merkmale Aktualität, Breitenwirkung, Suggestivkraft. Deshalb sollten diese Telemedien in die Vielfalts-Regulierung mit aufgenommen werden. Dass dies nicht für alle Telemedien gilt, ist selbstverständlich. Es bedarf einer differenzierenden Betrachtungsweise verschiedener Dienste.
Jedenfalls muss der Gesetzgeber eine geeignete Messgröße entwickeln, um das medienkonzentrationsrechtlich relevante Einflusspotential von Online-Diensten zu erfassen. Die wissenschaftlich fundierte Etablierung eines immer wieder anzupassenden Punktesystems bei der Einbeziehung anderer Medien in die rundfunkzentrierte Konzentrationskontrolle erscheint hinreichend flexibel, um auf aktuelle und zukünftige Veränderungen reagieren zu können und gleichzeitig das Ziel zu erreichen, vorherrschende Meinungsmacht zu verhindern und die Vielfalt der Meinungen zu sichern bzw. zu verbreitern.

Insgesamt spricht viel dafür, den Beurteilungsspielraum der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) bei der Feststellung vorherrschender Meinungsmacht eher noch weiter zu fassen als enger zu gestalten. Dabei wäre auch etwa mittels einer Generalklausel Entwicklungen entgegenzutreten, die das „Heuschreckentum“ auf den Bereich der Medien zu verhindern hilft.
Die Medienkommission hält es auch für notwendig, den von der KEK gemachten Vorschlag umzusetzen, eine Aufgreifschwelle von 15 Prozent Zuschaueranteil vorzusehen, um vor allem eine Entlastung von offensichtlich unnötigen Prüfverfahren für die vielen “kleinen” Veranstalter zu erreichen.

Durch ein Konsultationsverfahren kann das jeweils geltende Punktesystem für die betroffenen Unternehmen und die Öffentlichkeit transparent gemacht werden; durch eine regelmäßige Evaluation dieses System kann der Gesetzgeber mit Blick auf die schnellen Marktentwicklungen flexibel steuern. Die SPD setzt auch hier auf ein sinnvolles Zusammenwirken von Regulierung und Selbstregulierung (Media Governance).

In diesem Kontext ist es unverzichtbar, entsprechende Daten und Informationen des Mediensystems noch umfassender, als es bereits durch die Konzentrationsberichte der KEK geschieht, aufzubereiten, um die Entwicklungen nachvollziehbar zu machen und um über eine Entscheidungsgrundlage für mögliche Änderungen im Punktesystem zu verfügen (Medienbericht).

Zu konstatieren ist jedoch: Wir kennen, was die Nutzung anderer Medien als das Fernsehen und ihre Vergleichbarkeit mit der Fernsehnutzung betrifft, noch zu wenige valide Daten und haben noch zu wenige übergreifende Vergleichsmaßstäbe. Deswegen sollte ein umfassenderer Medien- und Kommunikationsbericht alle zwei Jahre fortgeschrieben werden. Zugleich könnten die Bemühungen der KEK, eine medienübergreifende Datenbank aufzubauen, in einem stärkeren Maße gefordert und gefördert werden, gegebenenfalls durch eine gesetzliche Verankerung.
Zu fragen ist auch: Wie sind Konzentrationsprozesse an anderen Gliedern der crossmedialen Kette oder in einflussreichen Bereichen ganz außerhalb des Rundfunks zu gewichten? Welche Rolle bei der Meinungsbildung spielt etwa eine Suchmaschine? Wir alle haben, Stichwort Google, die Ahnung, da steckt mehr dahinter. Aber was? Und was genau? Richtig bleibt: Meinungsmacht kann nur ein Mächtiger ausüben – und ist der Einsatz eines Algorithmus bereits eine solche Machtposition?
Deswegen sollten Suchmaschinen zunächst da einsortiert werden, wo sie vielleicht eher als in das Medienkonzentrationsrecht hingehören: in die Plattform- bzw. Navigatorenregulierung. Mögliche kompetenzrechtliche Probleme liegen auf der Hand -  Links als solche sind keine Medien, eine Suchmaschine kein Medium – aber vor dem Hintergrund der Möglichkeit eines großen Missbrauchspotentials bei der Vorsortierung und Gewichtung von Informationen, sollte eine angemessene Lösung zu finden sein.
Darüber hinaus kann der Einfluss der Suchmaschinen auch im Konzentrationsrecht Berücksichtigung finden: Sollten sich einzelne Suchmaschinen zu Publishern entwickeln, oder sollten sie auf verwandten Märkten (z. B. Werbung) eine marktbeherrschende Stellung einnehmen, könnten sie automatisch mehr Gewicht erhalten  – und damit mehr Punkte. Das wäre ein neuer Ansatz, das Neue zu gewichten.

Angesichts dieser Entwicklung fordern wir:

1. Ein zeitgemäßes Medienkonzentrationsrecht, das vor allem auch der Entwicklung der Speichermedien (on demand) Rechnung trägt und neue Vermachtungsstrukturen (Google und Co.) mit einbezieht und bewährte Instrumente zur Sicherung von Meinungsvielfalt und zur Begrenzung von Meinungsmacht festigt und fortentwickelt.

2. Die wissenschaftlich fundierte Etablierung eines immer wieder anzupassenden Punktesystems, das andere Medien sowie verwandte und relevante Märkte in die rundfunkzentrierte Konzentrationskontrolle einbezieht und hinreichend flexibel sein muss, um auf aktuelle und zukünftige Veränderungen reagieren zu können.

3. Ein Rechtsrahmen für Internetangebote, der sicherstellt, dass die sich heute schon abzeichnenden und die schon realisierten Möglichkeiten des Missbrauchs die positiven Möglichkeiten nicht in Frage stellen. Hierzu gehört ein vernünftiger Ausgleich zwischen Nutzerfreundlichkeit und den Rechten der Kreativen. Im Rahmen dieser Diskussion muss auch das Modell einer Kultur-Flatrate ernsthaft erwogen werden.

4. Anreize für private TV-Veranstalter, ihrer öffentlichen Aufgabe mehr als bisher nachzukommen.

5. Ein Gebührenmodell, das die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht auf eine abschüssige Bahn schiebt.

6. Das Auflegen und jährliche Fortschreiben eines Medienberichtes mit allen für die Vorstellungen des Art. 5 GG relevanten Daten für Deutschland als eine gemeinsame Anstrengung von Bund und Ländern.

 

“Media-Governance und Medien-Regulierung. Plädoyers für ein neues Zusammenwirken von Regulierung und Selbstregulierung”

Der aktuelle Buchtipp 

Marc Jan Eumann/Martin Stadelmaier (Hg.): Media Governance und Medienregulierung. Plädoyers für ein neues Zusammenwirken von Regulierung und Selbstregulierung
»Medienpolitik in Deutschland befindet sich im Wandel. Die Konvergenz der Medien, die neuen technischen Möglichkeiten, das Hinzutreten neuer Akteure und ein verändertes Nutzungsverhalten verlangen nach neuen Ansätzen und Antworten.« (Ministerpräsident Kurt Beck).
Um diese neuen medienpolitischen Antworten geht es den Herausgebern Marc Jan Eumann und Martin Stadelmaier. Aus den jeweiligen Perspektiven des Regulierers und des Regulierten, des Evaluierers und des Akteurs sind engagierte Plädoyers für ein neues Zusammenwirken von Regulierung und Selbstregulierung und – in der Zusammenstellung schließlich – eine Handreichung für Medienpolitik in der digitalen Welt entstanden. Eine Medienpolitik, die auch in Zukunft unverzichtbar ist.

 

Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet muss effizient geführt werden und rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen: Löschen vor Sperren

Beschluss des SPD-Parteivorstandes vom 13. Juni 2009

Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet muss effizient geführt werden und rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen: Löschen vor Sperren

Die SPD tritt mit allem Nachdruck für die Bekämpfung der Kinderpornografie ein. Wir werden alle rechtstaatlichen Mittel nutzen, um einen effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung zu gewährleisten. Deshalb wollen wir keine Scheinlösungen, die nur verdecken und den kriminellen Produzenten und Vertreibern das Weitermachen ermöglichen. Darüber hinaus haben wir in den vergangenen Jahren bereits das Herstellen, die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornografie lückenlos unter Strafe gestellt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat darüber hinaus mit einem Anfang Mai beschlossenen Zehn-Punkte-Plan ein umfassendes Konzept mit konkreten Maßnahmen vorgelegt, das wir begrüßen und unterstützen.

Verstärkter Anstrengungen bedarf es im Internet. Dort können rechtswidrige Inhalte besonders schnell verbreitet und anonym sowie ohne soziale Kontrolle abgerufen werden. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Auch hier muss rechtswidriges Verhalten strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt werden. Deswegen müssen Strafverfolgungsbehörden dauerhaft personell und technisch gut ausgestattet werden. Gerade hier gibt es erheblichen Verbesserungsbedarf.

Dabei gilt es, das Internet als Raum der Kommunikation, der Diskussion und des Wissens zu erhalten und zu schützen. Das Internet stärkt die Entfaltungsmöglichkeiten jedes einzelnen von uns ebenso wie die weltweite Entwicklung demokratischer Inhalte. Wir kämpfen auf internationaler Ebene gegen die Zensur des Internets und wollen sie auch nicht in Deutschland.

Konsequente Maßnahmen gegen die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet auf einer soliden rechtsstaatlichen Grundlage sind möglich und nötig. Vor diesem Hintergrund lehnen wir die von Familienministerin von der Leyen initiierten Provider-Verträge ab, weil sie zu Sperrungen ohne hinreichenden Grundrechtsschutz führen würden. Sie erfassen überdies nicht die kriminellen Produzenten von kinderpornografischen Inhalten. Hier brauchen wir eine umfassende kriminalpolitische Strategie, die schon vor dem Internet ansetzt. Dabei sollen auf der Grundlage der britischen Erfahrungen rechtliche Grundlagen geschaffen werden, die   Finanzströme bei der Vermarktung von Kinderpornografie zu kappen.

Der Kampf gegen kinderpornografische Inhalte im Internet wird umso erfolgreicher, wenn es gelingt, gemeinsam dagegen vorzugehen. Deshalb sollten Vertreter aus der Netz-Community stärker eingebunden werden. Die SPD nimmt die Bedenken und praktischen Anregungen aus der Netz-Community auf.
Wir wollen durch eine gesetzliche Regelung Kinderpornographie bekämpfen, Internetnutzer schützen, rechtsstaatliche Grundsätze sichern und ein transparentes Verfahren ermöglichen.

Der derzeit im Deutschen Bundestag zu beratende Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen muss erheblich verbessert werden.

Nötig sind folgende Änderungen:

1. Verankerung des Subsidiaritätsprinzips: Löschen vor Sperren Das BKA muss bei Internet-Seiten mit
    kinderpornografischen Inhalten verpflichtet werden, zunächst die Dienstanbieter zu kontaktieren, damit die
    Seiten gelöscht werden. Erst wenn das erfolglos bleibt, wenn der Provider beispielsweise seinen Sitz im
    Ausland hat und die dort zuständigen Behörden nicht unmittelbar dagegen vorgehen, soll die Seite auf eine
    Sperrliste gesetzt werden dürfen. Es muss im Grundsatz immer löschen vor sperren durchgesetzt werden.

2.  Kontrolle der BKA-Liste Es soll ein unabhängiges Gremium auch unter Einbeziehung der
     Datenschutzbeauftragten eingerichtet werden, das die BKA-Liste und die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips
     jederzeit kontrollieren und korrigieren kann. Die Rechtsschutzmöglichkeiten Betroffener sind zu
     gewährleisten.

3.  Datenschutz
     Das Gesetzesvorhaben dient ausschließlich der Prävention. Es darf nicht als Anlass dafür dienen, das
     Surfverhalten sämtlicher Nutzer zu überwachen oder zu protokollieren. Es ist klarzustellen, dass die auf der
     geplanten Stopp-Seite anfallenden Daten nicht der Vorratsdatenspeicherung unterliegen und daher nicht zu
     anderen Zwecken genutzt werden können. Damit ist auch ausgeschlossen, dass sich durch Spam-Mails
     fehlgelenkte Nutzer/innen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt oder die Daten zur Durchsetzung
     zivilrechtlicher Ansprüche genutzt werden können.

4. Spezialgesetzliche Regelung mit Befristung Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-
    Seiten mit Kinderpornografie beabsichtigt ist, nicht jedoch von anderen Inhalten, ist ein Spezialgesetz statt
    der bislang vorgesehenen Regelung im Telemediengesetz unabdingbar. Außerdem soll das Gesetz auf drei
    Jahre befristet werden, um nach der vorgesehene Evaluation endgültig zu entscheiden.
 
Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion auf, bei den Verhandlungen mit der Union konsequent die entsprechenden Änderungen im Gesetzentwurf durchzusetzen.

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